Der Europarat will mit einer Konvention die Menschenrechte vor dem Missbrauch durch Künstliche Intelligenz schützen. Die Organisation hofft auf eine weltweite Wirkung – doch es gibt deutliche Kritik.
"Mit diesem neuen Vertrag wollen wir einen verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherstellen, der die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie respektiert", sagte die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejcinovic Buric in Strassburg. Die Europäische Union hatte sich bereits im Dezember auf ein KI-Gesetz,
den "AI Act" geeinigt.Der Europarat will mit seiner Konvention den Einsatz von KI im öffentlichen und im privaten Sektor ebenfalls regeln. Bei der Regulierung des Privatsektors können sich die Staaten allerdings aussuchen, ob sie statt der Konventionsvorschriften eigene Massnahmen ergreifen. Das sei nötig wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme, hiess es seitens des Europarats.
Transparenzanforderungen bei KI-Inhalten
Kritiker und Kritikerinnen bemängeln aber, dass damit das Abkommen verwässert und Staaten ebenso wie Unternehmen zu sehr freie Hand gelassen werde. Bei Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung greifen die Vorgaben ebenfalls nicht.
Das Abkommen legt nach Angaben des Europarats unter anderem Transparenz- und Überwachungsanforderungen fest, etwa wenn Inhalte von KI erstellt werden. Die Staaten müssen auch sicherstellen, dass KI-Systeme das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Privatsphäre achten, hiess es. Ausserdem müsse dafür gesorgt werden, dass KI-Systeme nicht dafür verwendet werden, demokratische Prozesse zu untergraben.
Schweizer Delegation aktiv beteiligt
Die Schweiz habe sich aktiv an den insgesamt eineinhalb Jahre dauernden Verhandlungen beteiligt, teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit. Thomas Schneider, Botschafter und Bakom-Vizedirektor, leitete die Verhandlungen als Vorsitzender des Ausschusses für Künstliche Intelligenz.
Bei der Verabschiedung des Übereinkommens durch das Ministerkomitee des Europarats war zudem Aussenminister Ignazio Cassis anwesend. Das Übereinkommen wird laut dem Bakom im September 2024 für alle Staaten zur Unterzeichnung aufgelegt. Bei einer Ratifikation durch die Schweiz muss es noch in das innerstaatliche Recht überführt werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Nach der Unterzeichnung können der Konvention nicht nur die Staaten des Europarats beitreten, sondern Länder weltweit. Wer die Konvention unterzeichnet hat, ist dann daran gebunden. An den Verhandlungen beteiligt waren auch Länder ausserhalb des Europarats wie die USA, Kanada oder Israel.
Der Europarat ist von der EU unabhängig und setzt sich zusammen mit seinem Gerichtshof für den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat ein. Zu den 46 Mitgliedern gehören alle 27 Länder der EU, aber auch Staaten wie Grossbritannien, die Türkei oder die Schweiz.