Der Android-Entwickler Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Wettbewerbsstrafe in Rekordhöhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Die EU-Kommission hatte 2018 das Bussgeld in Rekordhöhe von 4,34 Milliarden Euro verhängt, weil sie dem Tech-Riesen vorwirft, Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt zu haben, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken.
Android wird bei Google entwickelt und ist für Gerätehersteller kostenlos. Allerdings mussten Hersteller, die eine Lizenz für Googles App Store haben wollten, immer gleich ein Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche. Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah unter anderem darin einen Verstoss.
Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften.
Niederlage für Google in erster Instanz
Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem
EU-Gericht eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten den Betrag des Bussgelds in ihrem Urteil von 2022 lediglich auf 4,125 Milliarden Euro. Dagegen legten das Unternehmen und sein Mutterkonzern Alphabet Einspruch beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein.
Google steht immer wieder wegen seiner Geschäftspraktiken vor Gericht. Zuletzt fiel in Schweden ein Urteil, dass der Tech-Riese der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zahlen muss.
Von EU-Seite hat das Unternehmen schon mehrere hohe Wettbewerbsstrafen aufgebrummt bekommen. Manche wurden gerichtlich bestätigt, andere kassiert. Der Konzern konnte die Bussgelder bis anhin wegen des boomenden Online-Werbegeschäfts gut verkraften.