Ist es ein Finale? Gewissermassen schon. Im Spiel zwischen den Vertretern der Privatanwälte und jenen des Teams Datenschutz gehts darum, wie und wo Firmen, Organisationen und vor allem Behörden künftig ihre Daten speichern und bearbeiten dürfen.
Darf es die Cloud sein? Und wenn ja, welche? Und ist es wichtig, auf welchem Boden die entsprechenden Rechenzentren stehen? Klammert man die rechtlichen Sachen aus, ist der Fall klar: Punkto Preis, Verfügbarkeit und Sicherheit kommt keine vernünftige IT-Entscheiderin an einem Hyperscaler vorbei.
Rechtsanwälte im Angriffsmodus
Nun sind kürzlich zwei Rechtsanwälte in ihren Gutachten für
Stadt (Laux) und
Kanton Zürich (Rosenthal, PDF) in die Offensive gegangen: Sie haben sinngemäss gesagt, dass dem Einsatz einer Hyperscaler-Cloud auch rechtlich nichts im Wege stehe. Die beiden Gutachten sind zwar unterschiedlich begründet, aber im Kern sagen beide dasselbe: Der Cloud Act kann uns nichts anhaben – oder: Alles ist nur eine Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Hyperscaler lassen es sich im VIP-Bereich gutgehen
In den VIP-Logen des Stadions sitzen derweil die Hyperscaler und warten darauf, dass jemand zu ihnen kommt und einen Vertrag unterschreibt. So geschehen bei der Public Cloud des Bundes: Die Bundesverwaltung hat die Rahmenverträge für den Bezug von Public-Cloud-Services mit den Anbietern Microsoft, Oracle, IBM und AWS sowie Alibaba
unterzeichnet.
Ob die Daten dann dereinst in der Schweiz liegen, darf zumindest angenommen werden. AWS hat sich bei Green, Vantage und Interxion eingemietet, wie wir vor Wochenfrist
exklusiv erfahren haben. Und auch Google hat diese Woche kundgetan, bald
ein zweites Rechenzentrum zu eröffnen. Wo das sein wird, liess man am Mediengespräch indes aber genauso offen, wie die Gründe, dass man vom Bund für die Public Cloud nicht auserwählt worden ist.
Kommt der Entscheid am Grünen Tisch?
Das Spiel bleibt spannend, aber schon das nächste Tor könnte dereinst matchentscheidend sein. Lange dauert's nicht mehr. Die Frage ist höchstens noch, ob der Kick in die Verlängerung geht, ob der VAR noch eingreift oder ob das Spiel allenfalls sogar am Grünen Tisch entschieden wird.