KI ist keine Erfinderin

7. Juli 2025 um 14:32
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Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Foto zVg

Beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum sollte der KI-Entwurf einer Verpackung zum Patent angemeldet werden. Das Institut lehnte den Antrag jedoch berechtigterweise ab.

Ein KI-System kann nicht im Patentregister als Erfinder eingetragen werden. So lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen. Bei einer Patentanmeldung muss eine natürliche Person als Erfinderin genannt werden, heisst es zur Begründung.
Das Gericht hatte über eine Beschwerde eines US-amerikanischen Gesuchstellers zu entscheiden. Er hatte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einen Lebensmittelbehälter zum Patent angemeldet. Der Behälter sei von einem eigens entwickelten KI-System selbstständig erfunden worden, gab der Gesuchsteller an.
Wie es in einer Mitteilung des Gerichts heisst, könne nach seiner Meinung das Patent auch ohne Erfindernennung oder alternativ mit ihm als Erfinder eingetragen werden. Das IGE wies den Patentantrag jedoch zurück.
Dem Urteil zufolge sei auch derjenige ein Erfinder, der im Daten­verarbeitungs­prozess der KI relevante Beiträge leistet, das Ergebnis als schutzfähige Erfindung erkennt und sie zum Patent anmeldet. Das IGE müsse die Patentprüfung folglich mit dem Gesuchsteller als Erfinder fortführen.
Jedoch gibt das Bundesverwaltungsgericht an, dass sein Urteil noch ans Bundesgericht weitergezogen werden könne.



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