Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat eine Teilrevision des Steuergesetzes verabschiedet. Diese soll unter anderem die rechtliche Grundlage für den Einsatz eines KI-gestützten Systems bei der Veranlagung von Steuererklärungen schaffen, wie der Kanton mitteilt. Ziel sei es, einfache Fälle künftig teilweise automatisiert zu bearbeiten und damit Ressourcen für komplexere Veranlagungen freizusetzen.
Nach Angaben des Kantons soll dazu ein Machine-Learning-System in die bestehende Steuersoftware "Nest" integriert werden. Das System analysiere Steuerdeklarationen anhand historischer Daten und berechne die Wahrscheinlichkeit, ob ein Fall automatisiert veranlagt werden kann oder eine manuelle Prüfung erforderlich ist.
Entlastung bei steigenden Fallzahlen
Mit dem Vorhaben reagiere Basel-Stadt auf die wachsende Zahl von Steuererklärungen infolge des Bevölkerungswachstums. Zudem rechnet der Kanton mit einem weiteren Anstieg durch die geplante Individualbesteuerung. Die automatisierte Bearbeitung soll insbesondere bei standardisierten und wenig komplexen Steuerfällen zum Einsatz kommen. Anspruchsvollere Dossiers sollen weiterhin von Mitarbeitenden der Steuerverwaltung bearbeitet werden, heisst es in der Mitteilung.
Laut Regierungsrat wird die betroffene Person darüber informiert, wenn ihre Steuerveranlagung automatisiert erstellt wurde. Gegen entsprechende Veranlagungen soll weiterhin Einsprache erhoben werden können, wodurch eine Prüfung durch Mitarbeitende der Steuerverwaltung erfolgt. Basel-Stadt verweist darauf, dass vergleichbare KI-gestützte Systeme bereits in mehreren Kantonen eingesetzt werden, darunter Solothurn, Obwalden und Nidwalden.
Das System soll ausschliesslich auf kantonalen Servern betrieben werden. Die Inbetriebnahme ist für 2027 vorgesehen und soll erstmals für die Steuerperiode 2026 genutzt werden, so der Kanton.