Das Informationssystem für meldepflichtige Krankheiten soll effizienter werden. Um die Überwachung übertragbarer Krankheiten und die Früherkennung epidemiologischer Entwicklungen zu verbessern, werden künftig die Angaben der Befunde durch die Ärzteschaft, Spitäler, Laboratorien und andere Institutionen erweitert.
Die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig rasch verfügbare und verlässliche Falldaten für die Pandemiebewältigung seien, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung. Um Mehrfachzählungen von Fälle zu verhindern, habe damals ein grosser Aufwand für die tägliche Datenbereinigung betrieben werden müssen.
Neu zur Meldung gehört darum die AHV-Nummer der betroffenen Person. Ausserdem sind die eindeutige Identifikationsnummer der medizinischen Fachperson, die die Meldung übermittelt, sowie die Unternehmens- und Betriebs-Identifikationsnummer des meldenden Betriebs notwendig. Dies hat der Bundesrat beschlossen.
Die künftig geforderten zusätzlichen Identifikatoren sollen eine weitgehend automatisierte und effiziente Verarbeitung der Daten erlauben. Sie verhindere die Mehrfacherfassung von Personen und Institutionen und reduziere damit den Bedarf an Datenbereinigung, hofft man beim Bund.
System wird ab 2024 umgesetzt
Die neue, standardisierte elektronische Meldung wird ab Anfang 2024 zunächst bei den Laboratorien eingeführt. Bis Ende 2025 soll sie dann auf alle Akteure ausgeweitet werden. Es handle sich um "einen wesentlichen Schritt in der Digitalisierung des Meldesystems".
Auch die Meldeplattform selbst musste überarbeitet werden. Anfangs der Pandemie hatte das Meldesystem zum Teil noch auf Faxübermittlungen beruht, was mittlerweile behoben sein soll, wie der Bund bereits letztes Jahr mitteilte. Waren vorerst nur gerade 500 Meldungen pro Tag im System verarbeitbar, waren es
im Januar 2022 demnach 100'000.
Damals hatte der Bundesrat neben fehlenden standardisierten Schnittstellen auch den Mangel eines einheitlichen Identifikationsschlüssels kritisiert.
(Mit Material von Keystone-sda)