Meta darf Nutzerdaten für KI-Training nutzen

26. Mai 2025 um 11:50
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Foto: Glen Carrie / Unsplash

Deutsche Verbraucherschützer sind mit dem Versuch gescheitert, dem Facebook-Konzern den Zugriff auf Nutzerdaten für das KI-Training gerichtlich zu verbieten.

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Meta Nutzerbeiträge von Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software verwenden darf. Meta will am 27. Mai 2025 damit beginnen. Nutzer von Instagram und Facebook können der Verwendung ihrer Daten für das KI-Training bis dahin widersprechen.
Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen das Vorgehen von Meta geklagt. Sie begründete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoss gegen europäisches Datenschutzrecht.

"Berechtigtes Interesse" von Meta?

Meta will öffentliche Beiträge erwachsener Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden. "Wir tun dies auf Grund eines berechtigten Interesses, um KI bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessern", hatte der Konzern seinen Nutzern mitgeteilt. Die Daten können verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen.
Der Antrag der Verbraucherzentrale sei unbegründet, sagte Richter Oliver Jörgens vom OLG Köln. Meta berufe sich auf ein berechtigtes Interesse nach der Datenschutzgrundverordnung. Die angekündigte Verwendung der Daten für KI-Trainingszwecke sei auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmässig.
Meta verfolge mit der Verwendung zum KI-Training einen legitimen Zweck, argumentierte der Richter. Dieser Zweck könne nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreicht werden.

Metas Interessen überwiegen

"Unzweifelhaft werden für das Training grosse Datenmengen benötigt, die nicht zuverlässig vollständig anonymisiert werden können", so das Gericht. Im Rahmen einer Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin würden aber die Interessen an der Datenverarbeitung überwiegen. Meta habe glaubhaft darlegen können, dass man etwa Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herausfiltern wolle, die leicht zugeordnet werden könnten, sagte Jörgens in der mündlichen Urteilsbegründung.
Auch seien die Nutzer über die Apps und auf anderem Wege über die Nutzung ihrer Daten informiert worden. "Sie haben die Möglichkeit, die Daten­ver­ar­bei­tung durch Umstellung ihrer Daten auf 'nicht-öffentlich' oder durch einen Widerspruch zu verhindern", so das Gericht weiter.

Meta begrüsst Urteil

Meta befürwortete die Entscheidung. Man bekräftige, dass der Ansatz keine Datenschutzbestimmungen verletze und im Einklang mit der Bewertung durch die irische Datenschutzkommission stehe. "Wir sind verpflichtet, Deutsch-trainierte KI in die Hände der deutschen Bevölkerung zu bringen und sicher­zu­stellen, dass jeder in Europa gleichberechtigten Zugang zu den vollen Vorteilen der generativen KI hat", erklärte ein Meta-Sprecher.
Die Verbraucherzentrale äusserte sich enttäuscht. "Aus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta-eigenen KI hochproblematisch", sagte VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Die Ablehnung des Eilantrags bedeute, dass nun Fakten geschaffen würden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit der Verwendung in dieser Form gebe.

Aktive Zustimmung gefordert

Die VZ NRW bekräftigte ihre Position, dass eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Nutzung ihrer Daten für das Training der KI notwendig sei. Nutzer sollten ein souveränes Mitspracherecht behalten und nicht bloss eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt bekommen, so Schuldzinski.
Max Schrems, Leiter der europäischen Datenschutzorganisation Noyb, zeigte sich "etwas überrascht über den Ausgang des Verfahrens", da der Verstoss von Meta "ziemlich massiv und offensichtlich" sei. "Allerdings muss man für eine einstweilige Verfügung viel mehr beweisen als in einem normalen Gerichtsverfahren."
Auch wenn die einstweilige Verfügung nicht erlassen worden sei, bedeute das nicht, dass das Hauptverfahren nicht gewonnen werden könne. Während die VZ NRW ein Verfahren für Deutschland angestrengt habe, plane seine Organisation ein Verfahren für die gesamte EU.

Skepsis angebracht

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal bezeichnete die Entscheidung als "rechtlich nachvollziehbar". "Datenschutzethisch sollte sie aber nicht das letzte Wort sein", erklärte der Datenschutzexperte auf Anfrage der 'Deutschen Presse-Agentur'.
Meta sei beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vergangenheit alles andere als ein Musterknabe gewesen. "Umso verständlicher ist die Skepsis, wenn Meta nun Milliarden von Nutzerbeiträgen für das Training seiner KI-Systeme nutzen will und das ohne aktive Einwilligung."

Entscheid juristisch nachvollziehbar

Man müsse anerkennen, dass sich Meta diesmal rechtlich deutlich besser aufgestellt habe als in der Vergangenheit, so Solmecke weiter. "Meta hat die Nutzer frühzeitig über die geplante Datenverarbeitung informiert, zusätzliche Hinweise über die Plattformen bereitgestellt und eine Möglichkeit geschaffen, der Nutzung ihrer Daten aktiv zu widersprechen." Juristisch sei die Argumentation des OLG daher nachzuvollziehen.
Trotzdem hält Solmecke Zweifel für angebracht. "Die Vorstellung, dass Daten Dritter oder auch Minderjähriger in KI-Systeme einfliessen könnten, ohne dass sie davon wissen, bleibt heikel." Ein Verfahren, bei dem Nutzer ausdrücklich widersprechen müssten, statt vorher zuzustimmen, sei keine echte Kontrolle. "Das sogenannte berechtigte Interesse darf hier kein Türöffner für eine weitreichende Datenverarbeitung werden."
Der Eilentscheid des OLG Köln ist nicht anfechtbar. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie ein normales Klageverfahren, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren, beantragt.

Auch Irland gibt grünes Licht

Neben dem Oberlandesgericht Köln hat sich auch die irische Daten­schutz­behörde (IDPC) mit der Frage befasst, ob Meta die Daten europäischer Nutzer zum Training in KI-Modellen verwenden darf und ob die angebotene Opt-out-Lösung per Widerspruch ausreicht. Wie 'The Register' schreibt, hat Meta auch von der IDPC grünes Licht erhalten.
Meta hatte die irische Datenschutzbehörde bereits im März 2024 über die Pläne informiert. Nach ersten Gesprächen stellte die IDPC eine Reihe von Problemen mit der vorgeschlagenen Einführung fest. Meta prüfte daraufhin die Einwände und legte modifizierte Pläne vor.
Weil der amerikanische Tech-Konzern wohl auf die Forderungen der Daten­schutz­behörde einging und eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes umgesetzt wurden, hat die IDPC vermutlich keine weiteren Einwendungen gegen das KI-Training mit Nutzerdaten erhoben.
Die IDPC hat Meta nur auferlegt, einen Bericht zu erstellen, der eine aktualisierte Bewertung der Wirksamkeit und Angemessenheit der von Meta eingeführten Massnahmen und Garantien in Bezug auf die stattfindende Verarbeitung enthält. Die Frist für diesen Bericht läuft bis Oktober 2025.

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