

Milliardenstrafe gegen Qualcomm für nichtig erklärt
15. Juni 2022, 13:17Weil es im Prozess gegen den Chip-Hersteller zu Verfahrensfehlern gekommen ist, wurde das Urteil vom Gericht der Europäischen Union für nichtig erklärt.
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von fast einer Milliarde Euro gegen den Chiphersteller Qualcomm für nichtig erklärt, weil mehrere Verfahrensfehler festgestellt worden seien. Dies teilte das Gericht am Mittwoch, 15. Juni 2022, mit. Zudem habe die zuständige EU-Kommission bei der Analyse des Falls nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt.
Die Kommission hatte 2018 eine Strafe gegen Qualcomm verhängt, weil sie der Ansicht war, dass das amerikanische Unternehmen mehrere Milliarden US-Dollar an Apple gezahlt hat, damit der Smartphone-Hersteller seine Halbleiter nicht bei der Konkurrenz kaufe, so die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager damals.
Dadurch seien Konkurrenten in rechtswidriger Weise für mehr als 5 Jahre lang vom Markt für LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen worden. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter versuchte Qualcomm demnach vor allem eine stärkere Konkurrenz durch Intel zu verhindern.
Verfahrensfehler ausschlaggebend
Das Gericht folgte der Argumentation von damals jedoch nicht: "Mit seinem Urteil von heute erklärt das Gericht den Beschluss der Kommission insgesamt für nichtig." Dabei berufen sich die Richter auf mehrere Verfahrensfehler, die die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt hätten. Zudem wurde auch eine Analyse der Kommission zu den wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Anreizzahlungen infrage gestellt.
Die Kommission habe für ihre Feststellung nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt, damit sei die Analyse rechtswidrig, hiess es. Zwar hätten die Zahlungen die Anreize für Apple verringert, sich an konkurrierende Anbieter zu wenden, aber für den überwiegenden Teil des Halbleiterbedarfs habe es im relevanten Zeitraum keine technische Alternative zu den Chipsätzen von Qualcomm gegeben.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die EU-Kommission kann das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof weiterziehen.
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