Der Bund soll seine eigene Cloud-Infrastruktur modernisieren und so die digitale Transformation vorantreiben. Die "Swiss Government Cloud"
soll knapp 320 Millionen Franken kosten. Der Nationalrat hat als Erstrat ohne Gegenstimme einen Teilbetrag genehmigt.
Das Parlament kann über einen Verpflichtungskredit von 246,9 Millionen Franken entscheiden. Insgesamt fallen für das Vorhaben Kosten von 319,4 Millionen Franken an. Darin enthalten sind auch Eigenleistungen und -investitionen des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) über die gesamte Programmlaufzeit sowie Ausgaben, die sich bereits 2024 infolge von Vorbereitungsarbeiten ergeben.
Die "Swiss Government Cloud" (SGC) ist laut der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) eine entscheidende Grundlage für die erfolgreiche Bewältigung der anstehenden grossen Digitalisierungsherausforderungen des Bundes, wie Sprecherin Tamara Funiciello (SP/BE) festhielt.
Offen für Kantone und Gemeinden
Die Bundesverwaltung betreibt seit Längerem ihre Anwendungen in eigenen Rechenzentren und in Public Clouds von externen Anbietern. Die heutige Cloud-Infrastruktur ist aber am Ende ihres Lebenszyklus angekommen, wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter ausführte.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die eigenständige digitale Cloud zu modernisieren. Sie soll für die Anforderungen und Bedürfnisse der Bundesbehörden konzipiert sein, aber auch Kantonen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen. Für den privaten Sektor soll die SGC hingegen keine Dienstleistungen erbringen.
Neu ist unter anderem eine genauere Unterscheidung von verschiedenen Arten von Clouds, die für unterschiedliche Zwecke genützt werden sollen, von Public Clouds über Public Clouds on Premises bis zu Private Cloud on Premises. Insbesondere bei Beschaffungen der beiden letzteren Cloud-Arten sollen bevorzugt Schweizer Unternehmen zum Zug kommen.
Wichtig ist für die FK-N zudem, dass bei der Beschaffung im Zusammenhang mit der SGC "wenn möglich" offene Standards, Open-Source-Software und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bevorzugt behandelt werden. Der Nationalrat hiess eine entsprechende Anpassung des Bundesbeschlusses gut. Dieser geht nun an den Ständerat.