Neues Datenschutzgesetz gilt ab dem 1. September 2023

31. August 2022 um 08:56
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Foto: Tingey Injury Law Firm / Unsplash

Wie vermutet, tritt das totalrevidierte Datenschutzgesetz am 1. September 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat entschieden.

Vor fast 2 Jahren hat das Parlament die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) verabschiedet. Bis zum definitiven Inkraftreten des neuen Gesetzes dauert es aber weitere 12 Monate.
Wie der Bundesrat an seiner Sitzung am heutigen 31. August entschieden hat, wird das DSG am 1. September 2023 in Kraft treten. "Damit erhält die Wirtschaft genügend Zeit, die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen", schreibt die Regierung.
Gleichzeitig hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und in der Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) beschlossen. Auch diese treten am 1. September 2023 in Kraft.
Mit dem neuen Gesetz sollen insbesondere der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht werden, heisst es in der Mitteilung.
Lesen Sie morgen im Interview von inside-it.ch mit Rechtsanwalt Martin Steiger, was sich mit dem neuen DSG ändert und welche Aufgaben Unternehmen und Organisationen in den nächsten 12 Monaten noch erledigen müssen.

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