

Orange Cyberdefense soll E-Voting-Systeme überprüfen
20. November 2023 um 11:20Die Firma, ehemals SCRT, hat laut Bundeskanzlei derzeit als einzige das Know-how, um die E-Voting-Prüfungen durchzuführen. Das soll sich aber ändern, indem weitere Anbieter Kompetenzen aufbauen.
Seit 2021 vergibt die Bundeskanzlei Aufträge zur Überprüfung des E-Voting-Systems der Schweizerischen Post und dessen Betriebs. Für Prüfungen in den Jahren 2024 bis 2027 wurde die Firma Orange Cyberdefense Switzerland, ehemals SCRT, beauftragt.
Eine Ausschreibung für den Auftrag gab es nicht. Der Zuschlag über knapp 800'000 Franken an Orange Cyberdefense wurde Mitte November freihändig vergeben. Auf Anfrage schreibt uns die Bundeskanzlei, dass Marktabklärungen im Jahr 2021 ergeben hätten, dass einzig die Firma SCRT in der Lage war, diese Prüfaufträge zeitgerecht und in der geforderten Qualität durchzuführen.
Weitere Firmen sollen Know-how aufbauen
An diesem Befund habe sich nichts geändert. "Im Gegenteil: Mit den bereits durchgeführten Überprüfungen hat diese Firma zusätzliches wertvolles Know-how erworben, über das derzeit kein anderer Anbieter verfügt", so die Bundeskanzlei.
Gefragt sei neben Erfahrung in der Softwareentwicklung, dem Betrieb von hochsicheren Systemen und der Durchführung von Sicherheitsaudits vor allem auch Erfahrung mit der E-Voting-Technologie im Kontext der Schweiz, inklusive Kenntnisse der rechtlichen Anforderungen. Der Anbieter müsse zudem in der Lage sein, die Vertrauensmodelle zu erfassen, die in der Kryptografie des neuen, vollständig verifizierbaren Systems der Schweizerischen Post eingesetzt werden.
Keine Firma hätte innert nützlicher Frist die nötigen Kompetenzen aufbauen können, so die Bundeskanzlei. Dies soll sich aber ändern, auch andere Firmen sollen in der Lage sein, Überprüfungen der E-Voting-Systeme durchzuführen. Dazu sollen Aufträge künftig mit mehr zeitlichem Vorlauf an eine oder vorzugsweise mehrere Firmen vergeben werden. Ein entsprechendes WTO-Verfahren befinde sich in Vorbereitung.
Prüfungen in Kantonen und deren Druckereien
Die Firma SCRT hatte mehrere Überprüfungen des E-Voting-Systems vorgenommen. Die Berichte wurden jeweils von der Bundeskanzlei publiziert, zuletzt im August 2023.
Wie viele Prüfungen in den kommenden Jahren durchgeführt werden, hänge stark von den Plänen und Arbeiten der Kantone und des Systemanbieters Post ab, erklärt uns die Bundeskanzlei.
Man könne davon ausgehen, dass in den nächsten Jahren die Wiederholungs-Überprüfungen der drei Kantone Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen durchgeführt werden, die heute bereits E-Voting-Versuche anbieten, inklusive deren beauftragten Druckereien. Zudem werde mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Überprüfung des Anbieters Post erfolgen.
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