Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 16. August den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die
Grundbewilligungen für einen Versuch mit der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 erteilt. Er sei zum Schluss gekommen, so der Bundesrat, dass der Einsatz von E-Voting im begrenzten Rahmen an den Nationalratswahlen 2023 bewilligt werden könne.
Die Bewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat: Die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer werden in diesen drei Kantonen elektronisch wählen können. Basel-Stadt lässt zudem Stimmberechtigte mit Behinderungen im Inland zu. In St. Gallen kann sich zusätzlich eine begrenzte Anzahl Inlandschweizerinnen und Inlandschweizer anmelden, sofern ihre Gemeinde dies anbietet.
Insgesamt beantragen die Kantone laut der Mitteilung die Zulassung von rund 65'000 Stimmberechtigten. Dies entspricht 1,2% aller Stimmberechtigten.
Positive Bilanz nach Versuchen im Juni
Der Bundesrat hatte diesen drei Kantonen bereits am 3. März 2023 Grundbewilligungen für E-Voting-Versuche bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Sie haben das neue System der Schweizerischen Post am 18. Juni 2023 zum ersten Mal eingesetzt. Bei diesen Abstimmungen waren ebenfalls rund 65'000 Personen zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen.
Rund 4000 Personen
haben ihre Stimme elektronisch abgegeben. Über die Hälfte der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die an der Abstimmung teilgenommen haben, hätten elektronisch abgestimmt, heisst es von der Schweizerischen Post.
Laut der Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA' liegen die Betriebskosten für die elektronischen Nationalratswahlen im Thurgau bei 50'000 Franken. Basel-Stadt rechnet wie am 18. Juni mit rund 45'000 Franken. Für das Jahr 2023 hat St. Gallen 400'000 Franken für E-Voting budgetiert.
Die Kantone und die Bundeskanzlei hätten nach der Juni-Abstimmung eine positive Bilanz gezogen, schreibt der Bundesrat. Für den Einsatz bei Nationalratswahlen seien separate Grundbewilligungen notwendig. Mit ihr ermögliche man den Kantonen, an eidgenössischen Wahlen weitere Erfahrungen zu sammeln.
170'000 Franken Belohnung für Bug-Jäger
Das neue, vollständig verifizierbare E-Voting-System der Schweizer Post ist derzeit das einzige, das in der Schweiz zugelassen ist. Dem alten System der Post sowie jenem des Kantons Genf wurden 2019 aus Sicherheitsbedenken die Stecker gezogen.
In einer separaten Mitteilung betont die Schweizerische Post, dass das neue System in den vergangenen Monaten erneut auf Herz und Nieren überprüft worden sei. Im Auftrag des Bundes sei eine erneute Überprüfung durchgeführt worden. Zudem hätten in einem Public Intrusion Test (PIT) vom 8. bis zum 31. Juli 2023 gut 2600 Hackerinnen und Hacker erneut nach Schwachstellen gesucht. Trotz den rund 55'000 Angriffen sei es niemandem gelungen, in das E-Voting-System oder gar in die elektronische Urne einzudringen, schreibt der Gelbe Reise. Lediglich ein Befund mit Schweregrad "tief" sei bestätigt worden.
Der PIT sei ein wichtiges Instrument und Teil des Bug-Bounty-Programms, heisst es von der Post weiter. Insgesamt seien so 285 Meldungen eingegangen. Die Post habe für diese Befunde insgesamt 170'000 Franken an Belohnungen ausbezahlt.
Lesen Sie in unserem E-Voting-Report die Hintergründe zum neuen Anlauf in der Schweiz.