Der Bundesrat hat im März 2023 entschieden, dass er Versuche mit E-Voting wieder zulässt. Drei Kantone haben um eine Bewilligung ersucht und sie erhalten: Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau werden
bei den Abstimmungen vom 18. Juni das System der Schweizerischen Post einsetzen.
"Der Kanton Thurgau gehört beim E-Voting seit jeher zu den Pionierkantonen und hat aktiv bei der Neuausrichtung mitgearbeitet. Wir freuen uns daher, dass wir diesen Service wieder anbieten können", so der kantonale Staatsschreiber. Mit den neuen Versuchen könne der Kanton Erfahrungen sammeln und zu einer kontinuierlichen Verbesserung des Systems beitragen, schreibt St.Gallen.
Im Thurgau begründet man den Entscheid damit, dass E-Voting mithelfen könne, das Stimm- und Wahlrecht einfacher wahrzunehmen.
Ähnliches hören wir auch aus dem Aargau. E-Voting, als "zusätzlicher und zeitgemässer Stimmkanal" sei ein wesentliches Element des künftigen digitalen Angebots des Kantons. Der elektronische Kanal trage dazu bei, verwaltungsinterne Prozesse effizienter zu gestalten.
Komplexität ist eine Herausforderung
In der Schweiz sind die Kantone für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich. Somit entscheiden sie auch, ob sie die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe anbieten wollen. Dies ist nicht in allen Kantonen der Fall. In Fribourg etwa steht das Thema noch nicht auf der Agenda. Im Regierungsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 sei das Thema nicht aufgenommen, heisst es auf Anfrage.
E-Voting ist vor allem für kleine Kantone eine Herausforderung. Wegen der Komplexität und dem damit verbundenen Aufwand hat sich Appenzell Ausserrhoden vorerst dagegen entschieden, am E-Voting-Versuchsbetrieb teilzunehmen. Sollte E-Voting in den ordentlichen Betrieb überführt werden, könnte sich dies ändern, erklärt uns die zuständige Kantonskanzlei.
Akzeptanz der Öffentlichkeit und Finanzierbarkeit
Klar gegen E-Voting spricht sich Schwyz aus. Die briefliche Stimmabgabe funktioniere bestens. "Warum mit der Einführung eines neuen Stimmkanals unnötige Risiken eingehen, wenn kein Mehrwert damit verbunden ist", hiess es anässlich der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz aus dem Kanton.
Die öffentliche und politische Akzeptanz von E-Voting ist auch im Aargau ein Thema. Dort steht die Wiederaufnahme zur Debatte – allerdings frühestens ab 2025 und nur, wenn es ein vom Bundesrat geprüftes System gibt, "das bereits in anderen Kantonen erfolgreich im Einsatz steht, verfügbar und auch finanzierbar ist", so die Kantonskanzlei.
Der Kanton Aargau ist mit seiner beobachtenden Haltung nicht alleine. Bern beispielsweise hat sich zusammen mit dem Bund und weiteren Kantonen an der Neuausrichtung von E-Voting beteiligt. Man begrüsse die Entscheide und verfolge die aktuellen Entwicklungen. "Sobald die ersten Kantone erfolgreich wieder E-Voting einsetzen werden, wird der Kanton Bern eine Beurteilung der neuen Ausgangslage vornehmen", so die Staatskanzlei. Dabei sollen auch die Sicherheit, die Marktsituation und der Bewilligungsprozess beurteilt werden.
Auch Luzern wird die Wiederaufnahme in anderen Kantonen "mit Interesse" verfolgen. Auf unsere Anfrage merkt der Kanton aber an, dass die Durchführung mit Kosten verbunden ist. Für die Wiederaufnahme von E-Voting mit dem System der Post sei eine massgebliche finanzielle Beteiligung des Bundes zwingend erforderlich. E-Voting sollte mit einer Beteiligung des Bundes nachhaltig und langfristig gesichert werden, heisst es auch aus Zürich.
In Zürich gab's genug Versuche
Mit dem neu ausgerichteten Versuchsbetrieb können die Kantone E-Voting mit einem begrenzten Elektorat anbieten – beispielsweise für Ausschlandschweizerinnen und -schweizer. Gleichzeitig aber seien die Kosten für die Kantone hoch und würden durch die im Rahmen der Neuausrichtung definierten Massnahmen weiter steigen, erklärt uns Zürich.
Da man bereits drei Versuchs- respektive Pilotphasen hinter sich habe, hat sich der Kanton deshalb gegen eine weitere Versuchsphase ausgesprochen, auch wenn man die Neuausrichtung grundsätzlich begrüsse. "Sobald ein stabiler Versuchsbetrieb über mehrere Urnengänge besteht, sollte die Limitierung angepasst werden", heisst es vom für Wahlen und Abstimmungen zuständigen Amt.
Es sei nicht ersichtlich, warum nach einem allfälligen erfolgreichen und sicheren Einsatz des neuen Systems an mehreren Urnengängen eine Limitierung des Elektorats gelten soll, so der Kanton Zürich.
Die Begrenzung erschwere die Rechts- und Planungssicherheit für eine Einführung von E-Voting. Das könnte auch in anderen Kantonen den Entscheid beeinflussen und zur Folge haben, dass die kritische Zahl von Kantonen, die für einen mittel- und langfristig finanzierbaren Betrieb erforderlich ist, nicht oder zu spät erreicht wird. Dass der neue Stimmkanal möglichst breit angeboten wird, sei auch für den Systemanbieter wichtig, merkt Zürich an. "Ein kostenneutraler Betrieb ist ansonsten nicht möglich."