Drei Kantone wollen E-Voting-Bewilligung für eidgenössische Wahlen

11. August 2023 um 08:24
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Foto: Stephen Leonardi / Unsplash

Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau wollen nach dem Urnengang im Juni auch die Wahlen im Herbst per Internet ermöglichen. Nun entscheidet der Bundesrat.

Drei Kantone wollen bei den eidgenössischen Wahlen die elektronische Stimmabgabe ermöglichen, warten aber noch auf einen Bundesratsentscheid. Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau haben beim Bund ein Gesuch für den Einsatz von E-Voting eingereicht.
Bei den eidgenössischen Wahlen 2019 stand E-Voting nicht zur Verfügung, nachdem sich Sicherheitsprobleme gezeigt hatten. Und für für die kommenden Wahlen kann voraussichtlich nur ein Bruchteil aller Stimmberechtigten im Ausland elektronisch wählen. Den übrigen bleibt der mitunter zu langsame Postweg.
Basel-Stadt will E-Voting Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie Personen mit einer Behinderung zur Verfügung stellen. So wurde es bereits beim Urnengang vom 18. Juni gehandhabt, wie Vize-Staatsschreiber Marco Greiner der Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA' sagte. Elektronisch gewählt werden können im Stadtkanton das Ständeratsmitglied und vier Nationalratsmitglieder.

E-Voting auch für Schweizer im Inland

St. Gallen will das E-Voting für Stimmberechtigte im Ausland anbieten und zusätzlich den Stimmberechtigten in den Gemeinden Kirchberg, Widnau, Goldach, Vilters-Wangs und Rapperswil-Jona. Im Ausland wohnhafte Stimmberechtigte dürfen die zwölf Nationalratsmitglieder wählen, nicht aber die zwei Ständeräte.
Im Kanton Thurgau wiederum können nach Angaben der Staatskanzlei rund 4930 stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch wählen, wie schon am 18. Juni. Sie können die sechsköpfige Thurgauer Nationalratsdelegation mitbestimmen, aber nicht die Vergabe der Ständeratssitze.
Die Betriebskosten für die elektronischen Nationalratswahlen liegen im Thurgau bei 50'000 Franken. Basel-Stadt rechnet wie am 18. Juni mit rund 45'000 Franken. St. Gallen hat für dieses Jahr 400'000 Franken für E-Voting budgetiert.

Bundesrat hat zu entscheiden

Die spezielle Grundbewilligung, die die Kantone am 22. Oktober für den Einsatz von elektronischen Wahlurnen benötigen, erteilt der Bundesrat. Nach Angaben der Bundeskanzlei wird der Bundesrat in den kommenden Wochen darüber entscheiden.
Rund 65'000 Stimmberechtigte waren am 18. Juni in Basel-Stadt, dem Thurgau und St. Gallen zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen. Nach Angaben der Bundeskanzlei waren das rund 1,2 Prozent aller Stimmberechtigten. Tatsächlich elektronisch abgestimmt haben 4239 Personen, unter anderem über das neue Klimaschutz-Gesetz.

Lesen Sie in unserem E-Voting-Report die Hintergründe zum neuen Anlauf in der Schweiz.


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