Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) entwickelt seit Jahren wichtige Bausteine für das Funknetz und den Datenaustausch von Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (Bors). Mit den 3 Vorhaben "Werterhalt Polycom 2030" (WEP 2030), "Nationales sicheres Datenverbundsystem" (SDVS) sowie "Mobiles breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem" (MSK) sollen die Funksysteme technologisch erneuert werden. Damit soll das Ausfallrisiko der Systeme verringert und diese in die digitale Breitbandkommunikation migriert werden.
Die Investitionen für die 3 Telekommunikationssysteme bewegen sich in der Grössenordnung von 310 Millionen Franken. In einem Bericht hat die Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) nun alle 3 Vorhaben stark kritisiert:
Die Aufrechterhaltung des alten Netzes
Bei WEP 2030 geht es darum, das bestehende
Milliardenprojekt Polycom für die Blaulichtorganisationen so lange zu betreiben, bis ein Ersatz dafür vorhanden ist. Seit Projektbeginn seien allerdings geschätzte 500 Softwarefehler und 25 Change Requests aufgetaucht. Die Abnahmen der Lieferobjekte seien zudem aufgrund von Qualitäts- und Sicherheitsmängeln mehrfach gescheitert, schreibt die EFK. Auch seien in der Konzeption Themen wie ein möglicher nationaler Netzzerfall und der damit einhergehende Verlust der Kantonsautonomie übersehen worden. Und zu guter Letzt bereite die Umsetzung des IKT-Grundschutzes grosse Probleme, weil von Lieferantenseite versprochene personelle Ressourcen oder
Liefertermine nicht eingehalten werden, so der
Bericht der Kontrollinstanz.Die Projektsituation sei besorgniserregend, die Glaubwürdigkeit der Neuplanungen habe stark gelitten und knappe Ressourcen würden übermässig gebunden, kritisiert die EFK. Letztlich sei der geplante Know-how-Transfer in andere dringende Telekommunikationsvorhaben dadurch blockiert. Der Handlungsspielraum für beschleunigende Massnahmen sei beinahe ausgeschöpft und auch die hohe Belastung der Projektmitarbeitenden werde zunehmend zu einem Risiko. Die EFK sieht das Projekt dabei von vier Hauptrisiken bedroht:
Ein Ausstieg von Atos, eine mögliche technische Unlösbarkeit des Vorhabens, ein Rückzug der Kantone oder eine Arbeitsüberlastung beim Babs.
Die EFK empfahl dem Babs vorbereitende Massnahmen zu definieren, für den Fall, dass eines dieser Kernrisiken eintreten sollte. Zudem soll deren Status halbjährlich gegenüber dem Bundesrat und dem Parlament ausgewiesen werden. In einer knappen Stellungnahme zeigt sich das Babs mit der Empfehlung einverstanden und erklärte die entsprechende Rapportierung zukünftig zu ergänzen.
Eine neue und sichere Krisenkommunikation
Die Politik ist sich einig, dass die Schweiz ein krisensicheres und gehärtetes Telekommunikationssystem für den Bevölkerungsschutz benötigt. Die Lösung dazu soll das Nationale sichere Datenverbundsystem (SDVS) bringen. Doch auch bei diesem Vorhaben wird dem Babs von der EFK kein gutes Attest ausgestellt: Das Projekt stehe seit zwei Jahren, mit Ausnahme der Planungsarbeiten für bauliche Massnahmen, quasi still. Mangels verbindlicher Kriterien für die Wiederaufnahme der Projektarbeit sei der Zeitverzug nicht abschätzbar und der gesetzliche Auftrag werde auf unbestimmte Zeit nicht erfüllt.
Schwer verständlich sei, dass bewilligte Ressourcen für andere Aufgaben abgezweigt worden seien und deshalb im Programm fehlen würden. Wichtige Arbeiten, wie zum Beispiel das Lösen der Architekturfrage, wurden so mangels Ressourcen unnötig verschleppt. Klarheit, bis wann die benötigten Stellen wirklich verfügbar sind, herrscht auch nach über zwei Jahren keine. Es sei kein Reaktionsmuster erkennbar, welches der Dringlichkeit der Sache gerecht würde. Dass die einzelnen Stellen mühsam zusammengesucht werden mussten, habe das Vorhaben faktisch zum Erliegen gebracht, so die EFK.
Es fehle insbesondere an einer ordnenden Kraft, welche die losen Enden zusammenführen und in eine finale Lösungsarchitektur ummünzen würde. Es sei deshalb auch nicht verwunderlich, dass das Tauziehen um die Architektur, aber auch um die Frage der Betreiberrolle, in weitere Diskussionsrunden gehen werde. Die EFK empfiehlt dem Babs dabei die Einbindung von SDVS in die Netzwerkstrategie des Bundes in Zusammenarbeit mit dem DTI so schnell wie möglich zu klären. Das Bundesamt zeigte sich in seiner Stellungnahme mit diesem Vorgehen einverstanden, verwies aber gleichzeitig auch darauf, auf die Mitarbeit der Bors und des Bereichs Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei (DTI) angewiesen zu sein.
Notrufe über das Mobilfunknetz
Im Dezember 2015 hat der Bundesrat das Babs beauftragt, eine Auslegeordnung über seine Telekommunikationssysteme zu erstellen. Wobei er insbesondere die mobile breitbandige Sicherheitskommunikation (MSK) zu den prioritären Themen für den Bevölkerungsschutz zählte. Bei diesem Vorhaben sollen Blaulichtorganisationen reservierte Teile des normalen 4G-Mobilfunknetztes für ihre digitale Kommunikation nutzen können. Bis heute existiert das Vorhaben jedoch nur auf Papier. Der Bundesrat ergriff dann 2020 die Initiative und teilte dem Babs im Pilotprojekt nur noch eine koordinierende Rolle zu. Die Führung und die inhaltlichen Arbeiten unterliegen seither den Kantonen.
Für die EFK ist klar, sollte sich das Babs konsequent auf eine reine Koordinationsrolle zurückziehen, würde dies eine erfolgreiche Umsetzung des Pilotprojektes massiv gefährden. Es sei nicht ersichtlich, wie das Babs in einer solchen Rolle wichtige Vorleistungen erbringen könne. Dazu zählen sowohl architektonische als auch betriebliche Vorgaben für das Gesamtsystems. Die Notwendigkeit des MSK sei unbestritten. Es sei allerdings auch zu erwarten, dass der Bundesrat erst 2023 über die Weiterführung des Projekts entscheiden werde und bis dahin das Babs die Verantwortung übernehmen müsse.
Die EFK empfiehlt dem Babs, die bis 2023 notwendigen Arbeiten für ein funktionierendes Gesamtsystem MSK zu identifizieren und einzuplanen, um seine gesetzliche Rolle wahrnehmen zu können. Das Babs antwortete, es sei mit den Empfehlungen nur teilweise einverstanden. Es werde den Auftrag des Bundesrates erfüllen und bis Ende 2023 einen Bericht zum weiteren Vorgehen in Sachen MSK vorlegen. In diesen Bericht sollen auch architektonische und betriebliche Überlegungen mit einfliessen. Einen anderen Auftrag hätte die Behörde momentan nicht.