Die Software-Schmiede Abacus hat beim Zürcher Rechtsprofessor Felix Uhlmann ein Gutachten zu "Umfang und Zulässigkeiten der Wettbewerbsdienste der Post" in Auftrag gegeben. Dieser ist zum Fazit gekommen, dass bei der Post "ein klarer Bezug zwischen Wettbewerbsdiensten und angestammten Tätigkeitsbereichen" existieren muss. Im 'CH Media' vorliegenden 14-seitige Papier kommt er zum Schluss, dass die Post gemäss dem Willen des Gesetzgebers nur dann ihren Geschäftsradius ausweiten kann, wenn "ein Zusammenhang zu Postdienstleistungen oder Finanzdienstleistungen" besteht.
Wo es den Bezug zum Postgeschäft nicht gibt, hat der Staatskonzern nichts zu suchen, so die Expertise des Juristen im Auftrag des Post-Konkurrenten Abacus.
Zum Hintergrund
Bekannt ist auch, dass Abacus den Umbau der Post, deren Abschied vom Papier und die Adressierung des digitalen Wandels,
durchaus nachvollziehen kann. Allerdings fragt Abacus-CEO Claudio Hintermann seit dem Shoppingstart der Post nach den Gefahren, die in den Einkaufstouren staatsnaher Firmen lauern: Welche Einkaufstrategie wird verfolgt, reicht es schon, eine Liste mit möglichen Übernahmekandidaten vorzulegen? Bei solchen Fragen geht es unter anderem darum, ob es zum Service-Public-Auftrag der Post gehört, wenn Software-Firmen zugekauft werden, die auf einzelne Sprachregionen fokussieren oder nur den B2C-Sektor adressieren können. Die diesbezügliche Diskussion ist eröffnet und wird auch politisch geführt. Doch akut ist das Thema bei den Parlamentarierinnen und Parlamentarier noch kaum, obwohl der Expansionswillen der Post seit längerem bekannt ist.
Es geht um die Expansionsträume der Post
In Sachen Klara hält der Zürcher Rechtsprofessor laut dem Bericht jedenfalls fest, dass sich zwar einzelne Angebote von Klara mit Post- oder Finanzdienstleistungen verknüpfen liessen, aber letztlich immer nur in einem klar abgesteckten Rahmen. So seien Buchhaltungssysteme "keine Postdienstleistungen oder Finanzdienstleistungen", sagt der Gutachter, ebenso wenig wie Online-Terminbuchungen. Und auch das Angebot an Unternehmens-Software für KMU weise keinen Bezug zu Postdienstleistungen auf. "Es geht hier um ein eigenständiges Geschäftsfeld, das der Post vorbehältlich einzelner spezifischer Bereiche nicht offensteht", wird Uhlmann von 'CH Media' zitiert.
Auch wenn heute der Grundsatz eines Zusammenhangs zwischen dem Kerngeschäft der Post und ihren Aktivitäten in wettbewerblich organisierten Gefilden nicht mehr explizit in den Bundesverordnungen steht, betont Uhlmann, dass im Rahmen der Gesetzesrevision der Bundesrat damals "keine Ausdehnung der Wettbewerbsdienste angestrebt" habe.
Damit wird auch klar, dass es sich hier nicht nur um die Frage dreht, ob und wie postalisch Buchhaltungssysteme sind. Vielmehr fordert Abacus einen Grundsatzentscheid, der "den Expansionsträumen der Post ein Ende bereiten könnte", resümiert der Bericht.