Im Rechtsstreit um die von den USA geforderte Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange hat ein Londoner Berufungsgericht am Freitag, 10. Dezember die ursprüngliche Ablehnung des US-Auslieferungsantrags doch noch gekippt. Der Fall geht laut Richter Tim Holroyde ans erstinstanzliche Gericht zurück, mit der Weisung, die Entscheidung über die Auslieferung der Innenministerin zu überlassen. Die Unterstützer Assanges sollen für diesen Fall erneute Berufung angekündigt haben.
Ein britisches Gericht hatte Anfang des Jahres die Auslieferung des 50-Jährigen unter Berücksichtigung seines psychischen und gesundheitlichen Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt. Washington hatte diese Entscheidung jedoch angefochten.
Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht, behaupten die USA. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.
Bei Anhörungen im Oktober hatten beide Seiten erneut ihre Argumente vorgebracht. Die US-Anwälte warfen der britischen Justiz vor, sich bei ihrer Einschätzung auf fehlerhafte Gutachten verlassen zu haben. Ausserdem sicherten die USA zu, im Falle einer Inhaftierung nicht wie befürchtet "Spezialmethoden" anzuwenden sowie einer Verlegung von Assange in ein australisches Gefängnis zuzustimmen.