Der Bundesrat will einen Pool für IT-Leiter schaffen und die Aktenführung verbessern. Die Verteilung der Aufgaben soll aber nicht überprüft, und auch die Aufsichtsfunktionen der Generalsekretariate nicht vereinheitlicht werden.
Das IT-Projekt Insieme der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) war an mangelnder Führung und Aufsicht gescheitert, wie die Kommissionen im vergangenen November in einem Bericht festgehalten hatten. Sie forderten den Bundesrat deshalb unter anderem auf, zu überprüfen, ob Aufgaben und Kompetenzen hinreichend klar verteilt seien. Diese Empfehlung lehnt der Bundesrat allerdings ab. Die Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen sei allgemein klar geregelt, eine allgemeine Überprüfung daher nicht notwendig, schreibt er in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.
Ebenfalls nichts wissen will der Bundesrat von der Empfehlung der Kommissionen, die eine Vereinheitlichung der Aufsichtsfunktion der Generalsekretariate verlangt. Die bestehenden Instrumenten genügten; es brauche eine konsequente Umsetzung und keine weiteren allgemein gültigen Regelungen.
Pool von erfahrenen IT-Projektleitenden
Die meisten der insgesamt 22 Empfehlungen der Kommissionen will der Bundesrat jedoch teilweise oder ganz annehmen. Zahlreiche Massnahmen seien auch bereits eingeleitet und zum Teil umgesetzt worden, so der BR. So hat er bereits das Informatiksteuerungsorgan des Bundes beauftragt, einen Pool von erfahrenen Informatikprojektleitenden zu schaffen.
Unter anderem will der Bundesrat wie von den Kommissionen empfohlen die Aktenführung und Archivierung verbessern. Dadurch soll auch sichergestellt werden, dass bei Wechseln in der Departementsführung die Kontinuität der Geschäfte sichergestellt ist. Die Kommissionen hatten eine "desolate
Dokumentenlage" bemängelt.
Das Informatikprojekt Insieme war 2001 lanciert worden. Das Ziel war es, veraltete Informatiksysteme zu ersetzen. Weil die Probleme immer grösser wurden, wurde 2012 eine Administrativuntersuchung eingeleitet. In der Folge musste ESTV-Chef Urs Ursprung
wegen Verstössen gegen das Beschaffungsrecht den Hut nehmen. Die Kosten des gescheiterten Projekts belaufen sich auf 116 Millionen Franken. (sda/lvb)