Ende der Diskussion um das Beschaffungsrecht

13. Februar 2020 um 17:12
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Auf Anfang 2021 tritt das geänderte Beschaffungsrecht in Kraft. Das hat der Bundesrat bekannt gegeben.

Jetzt ist es definitiv. Nach achtjähriger Diskussion tritt das totalrevidierte Beschaffungsrecht zusammen mit den entsprechenden Verordnungen in Kraft. Zudem sind nun auch die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen weitgehend harmonisiert. Und das das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen wird umgesetzt.
Nachdem das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) bereits am 21. Juni 2019 von National- und Ständerat verabschiedet worden war, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) verabschiedet, teilt das zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik auf Anfrage mit. Beide – BöB (PDF) und VöB (PDF) – treten in ihrer revidierten Version zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Als die zentrale Neuerungen, die auf Verordnungsstufe geregelt sind, nennt das BBL die Stärkung der Korruptionsprävention sowie Massnahmen gegen Interessenskonflikte, die im der revidierten VöB festgeschrieben wurden. Wichtig seien ausserdem die Bestimmungen zu den Studienaufträgen sowie die Anforderungen an die Mehrsprachigkeit. Grosse Bedeutung komme in der VöB neu auch dem Thema Nachhaltigkeit zu.
Im Parlament hatte vor allem der "Heimatschutz" zu reden gegeben. Der Ständerat versuchte, Schweizer Anbieter vor Konkurrenz aus Billigländern zu schützen, steuerte damit aber auf einen Konflikt mit der Welthandelsorganisation WTO zu. Am Ende einigte sich das Parlament auf einen Kompromiss, mit dem internationale Streitigkeiten vermieden werden können.

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