Am 4. November hatte Swisscom beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
eingereicht. Dieses hatte Swisscom gezwungen, den Glasfaserausbau mit dem Einfasermodell zu stoppen. Aufgrund dessen musste der Anbieter unter anderem
93'000 Haushalte vom Glasfasernetz abhängen.
Gleichzeitig beantragte Swisscom, der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen. Dies hätte bedeutet, dass der Konzern vorerst mit dem Glasfaserausbau im Einfasermodell hätte fortfahren dürfen. Laut dem Bundesgerichtsurteil, das
inside-channels.ch vorliegt, hatten die Wettbewerbskommission sowie der Winterthurer Provider Init7 als Gegenpartei von Swisscom beantragt, die aufschiebende Wirkung abzuweisen. Dem hat das Bundesgericht jetzt entsprochen.
Init7-Chef Fredy Künzler freut sich über den Entscheid. Es sei ein Sieg für das "monopolfreie Schweizer Internet". Auf Nachfrage von
inside-channels.ch will Swisscom-Sprecher Sepp Huber den Entscheid nicht kommentieren.
Klar ist mit dem aktuellen Urteil jedoch, dass der Telco solange nicht im Einfasermodell weiterbauen darf, bis das Bundesgericht definitiv über die vorsorglichen Massnahmen entscheidet. Bis dieser Entscheid vorliegt, dürften allerdings noch Monate vergehen. Ebenso ausstehend ist das Hauptverfahren in der Sache. In diesem geht es im Kern darum, welche Technologie Swisscom beim Glasfaserausbau einsetzen darf. Hier kann es noch Jahre dauern, bis ein endgültiger Entscheid vorliegt.
Update 8.12., 9.00 Uhr: Präzisierung zum Einfasermodell eingefügt.