Init7 zerrt Swisscom vor die Weko

17. August 2020 um 13:19
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Der Telco soll beim Glasfaser-Ausbau die Mitbewerber behindern.

Swisscom soll beim Glasfaser-Ausbau den Wettbewerb behindern. Der Gründer und CEO von Init7, Fredy Künzler, verklagt Swisscom deshalb bei der Wettbewerbskommission (Weko), berichtet 'SRF'. Künzler twittert dazu: "Die Ex-Monopolistin behindert den Markt für #Breitband-Internet. Neue Finte: sie baut #Glasfaser als P2MP-Netztopologie, statt herkömmlich P2P und eliminiert damit den Marktplatz."
Bei "P2P", also Point-to-Point-Topologie, führen die Glasfaserkabel von der Zentrale zum Endkunden. Mitbewerber, darunter Init7, mieten eine Glasfaser von Swisscom und können den eigenen Kunden unterschiedliche Produkte verkaufen. Fredy Künzler erklärt dazu bei 'SRF': "Wir konnten bisher 100 Gigabit den Kunden anbieten, wenn sie das möchten. Neu ist das nicht mehr möglich".
Bei der von Swisscom eingeführten, neuen Point-to-Multipoint-Topologie (P2MP) hingegen teilen sich alle Mitbewerber eine Glasfaser, welche auch dünner sei. Technologisch bedeutet dies laut Künzler, dass Swisscom so die Angebote von Mitbewerbern kontrolliere. "Wir können nur noch das anbieten, was Swisscom vorgibt und können dann noch unseren Init7-Kleber darauf kleben. Wir werden so zum Swisscom-Wiederverkäufer und können nicht mehr die Leistung der Glasfasern anbieten, die sie eigentlich hergibt." Statt 100 Gigabit-Angebote könnten er mit Init7 und alle anderen nur noch maximal 10 Gigabit im Markt anbieten.
Auch Simon Osterwalder Geschäftsführer von Suissedigital, findet dies laut 'SRF' nicht fair und verweist auf die Macht von Swisscom, welche alles durchsetzen könne, was nicht verboten sei.

"Die geeignete Lösung"

Ein Swisscom-Sprecher erwidert gegenüber Medien, dass sich die P2MP-Architektur für FTTH-Netze (Fiber to the home) gegenüber Point-to-Point-Netzen international durchgesetzt habe. Dies habe aufgrund des höheren Produktionsvolumens zu tieferen Stückpreisen der Ausrüstung geführt. Point-to-Multipoint-Topologie sei "zudem die geeignete Lösung, um unsere FTTS/B-Netze (Fiber to the Street/Building) hin zu FTTH auszubauen, da hinsichtlich Architektur gleich aufgebaut". Der Telco hält grundsätzlich fest, "die Mitbewerber können weiterhin darauf zählen, dass sie bei Swisscom landesweit Zugang zur maximal verfügbaren Bandbreite pro Anschluss erhalten".

Künzler siegte schon einmal gegen Swisscom

Es ist nicht das erste Mal, dass der Winterthurer Unternehmer Swisscom in die Knie zwingen will. Einen langjährigen Streit hat Künzler kürzlich auch gewonnen: In einem seit 2013 laufenden IP-Interkonnektions-Verfahren ("Peering") von Init7 gegen Swisscom hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGER) der Beschwerdeführerin Init7 recht gegeben. Auch in diesem Verfahren ging es um das technische Monopol von Swisscom und die Weko spielte eine zentrale Rolle beim Gerichtsurteil.

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