Die EU macht am Beispiel Apple deutlich, dass sie keine Steuervergünstigen für Tech-Giganten in einzelnen Ländern mehr dulden will.
Irland hat sich jahrelang mit attraktiven Steuermodellen interessant gerade auch für grosse Tech-Firmen gemacht. Obwohl
die grüne Insel inzwischen etwa den "Double Irish" abgeschafft hat als illegal eingestuft. Irland soll von Apple unzulässige Steuervergünstigungen in Höhe von bis zu 13 Milliarden Euro nachfordern, das machte heute die EU-Kommission in Brüssel publik.
Die EU-Kommission ist zum Schluss gekommen, dass Irland diese als rechtswidrig bezeichnete Beihilfe zurückfordern muss. Dass betonte
in einer Mitteilung die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager: "Die Mitgliedstaaten dürfen einzelnen Unternehmen keine steuerlichen Vergünstigungen gewähren", stellte sie klar. Denn Irlands "selektive steuerliche Behandlung" habe es Apple ermöglicht, im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur einem Prozent zu zahlen. Trotz steigender Gewinne habe Apple wegen der mit Irland vereinbarten Steuervorbescheide seinen Steuersatz dann bis 2014 sogar auf 0,005 Prozent zurückfahren können.
Die Kommission kann nach eigenen Angaben Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen für einen Zeitraum von zehn Jahren vor ihrem ersten Auskunftsersuchen anordnen, das in diesem Fall auf das Jahr 2013 zurückgehe. Deshalb muss Irland nun die Steuern, die Apple für die Jahre 2003 bis 2014 in Irland nicht entrichtet hat, plus Zinsen nachfordern. Ob das gelingt und den
längst bekannten Steuertricks der Tech-Giganten. Er geht von einem legalen Vorgehen seines Landes aus und will erst einmal klären lassen, ob die EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen über der souveränen Steuerzuständigkeit eines Mitgliedslandes stehen.
Verwaltungssitz nur auf dem Papier
Festgestellt hatte die Kommission bei der 2014 eingeleiteten Prüfung, dass insbesondere "zwei von Irland an Apple gerichtete Steuervorbescheide in künstlicher Weise eine erhebliche Verringerung der von Apple ab dem Jahr 1991 in Irland gezahlten Steuern bewirkt haben". Irland habe die Aufteilung der Gewinne von Apple in Irland gebilligt. Dabei sei der grösste Teil der Gewinne intern von Irland weg auf einen "Verwaltungssitz" innerhalb von Apple Sales International übertragen worden.
Allerdings habe dieser Verwaltungssitz nur auf dem Papier bestanden. Für Apple war damit aber die Möglichkeit gegeben, nur einen Bruchteil der Gewinne von Apple Sales International der irischen Zweigniederlassung zuzuweisen und dafür in Irland Steuern zu bezahlen. "Der verbleibende Löwenanteil der Gewinne wurde dem 'Verwaltungssitz' zugewiesen und dort nicht besteuert", so EU-Kommission.
Als konkretes Beispiel wird das Jahr 2011 zitiert: Apple Sales International habe damals Gewinne in Höhe von rund 16 Milliarden Euro ausgewiesen. Davon seien aufgrund des Steuervorbescheids aber nur rund 50 Millionen Euro als in Irland steuerpflichtig betrachtet worden. Die verbleibenden Gewinne von 15,95 Milliarden seien also unversteuert geblieben. Apple Sales International habe in der Folge Körperschaftsteuern von weniger als zehn Millionen Euro bezahlt, was einem effektiven Steuersatz von rund 0,05 Prozent auf den Jahresgesamtgewinn entsprochen habe. Obwohl in den Jahren danach die Gewinne von Apple Sales International stiegen, habe das wegen des Steuervorbescheids nicht für die steuerpflichtigen Gewinne gegolten. Vielmehr sei der effektive Steuersatz sogar auf 0,005 Prozent im Jahr 2014 zurückgegangen. (vri)