Quickline verabschiedet sich (fast) von Mindestvertragsdauer und "Fair Use"-Klauseln

6. November 2014 um 15:46
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Quickline lässt ab dem 10.

Quickline lässt ab dem 10. November als nach eigenen Angaben erster Provider in der Schweiz Mindestvertragsdauern für die meisten seiner Services fallen. Eine dreimonatige Kündigungsfrist wird beibehalten, aber Kunden sollen nicht mehr durch längere Verträge gebunden werden. Kunden können also unter Einhaltung der Kündigungsfrist jeweils auf den Folgemonat hin ihre Abos wechseln oder kündigen.
Die Abschaffung der Mindestvertragsdauer gilt für die meisten aktuellen Haupt- und Nebenprodukte für Privatkunden, die von Quickline und über den Quickline-Verbund angeboten werden: Internet, Kombis, DTV, Verte!, Pay-TV, Mobil-TV, Personal Cloud und Festnetz. Ausgenommen sind Abos für Mobiltelefonie, welche mit dem Bezug eines Handy abgeschlossen wurden, sowie Internetanschlüsse und vPBX für Business-Kunden.
Gleichzeitig streicht Quickline "Fair Use"-Klauseln aus seinen Internet-, TV-, Festnetztelefonie- und Kombiabonnementen. "Fair Use"-Klauseln sind im Kleingeschriebenen vieler Flatrate-Veträge zu findenden Klauseln. Sie besagen, dass Kunden, welche den im gross geschrieben Teil versprochenen "unlimitierten" Datenverkehr allzu hemmungslos nützen, mit Restriktionen, beispielsweise einem gedrosselten Tempo, zu rechnen haben. (hjm)

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