Am 27. September 2022 vermeldete der Bund Vollzug: Die inhaltlich übereinstimmenden Rahmenverträge mit den 4 Cloud-Providern Microsoft, Oracle, IBM und AWS sowie dem chinesischen Anbieter Alibaba
wurden unterzeichnet. Damals hatte die Bundeskanzlei versprochen, zu prüfen, inwiefern die Verträge publiziert werden können.
Spätestens seit das Bundesverwaltungsgericht am 2. November 2022 entschieden hat,
keine vorsorglichen Massnahmen zuzulassen, ist es der Bundesverwaltung erlaubt, Verträge mit den Konzernen abzuschliessen und Leistungen zu beziehen.
Umso wichtiger wäre es, würde die Bundesverwaltung Transparenz zu den Vertragsinhalten schaffen. Es ist das Recht der Öffentlichkeit zu erfahren, was beispielsweise punkto Datensicherheit, Datenschutz oder Zugriffe durch Drittstaaten in den Verträgen steht. Das passiert aber vorerst nicht.
Zustimmung der Anbieter zur Veröffentlichung fehlt
Rechtsanwalt Martin Steiger hatte ein Gesuch an die Bundeskanzlei gerichtet, Einsicht in die Verträge nehmen zu dürfen, wie er
auf seinem Blog schreibt. Diesem Gesuch wurde vorerst nicht entsprochen. Nicht einmal die "Inhaltsliste der Vertragsbestandteile" wird publiziert. Es fehle die Zustimmung aller Anbieter, heisst es seitens Bundeskanzlei. Ob diese künftig noch erfolgen wird, bleibt offen. Die Bundeskanzlei will laut dem Blogbeitrag ein Anhörungsverfahren mit den involvierten Konzernen starten.
Update 22. August 8.45 Uhr: Die Bundeskanzlei betont, dass das Gesuch hängig ist. Deshalb wurde ergänzt, dass diesem "vorerst" nicht entsprochen worden ist.