

Software soll in der EU rechtlich zum Produkt werden
13. Dezember 2022 um 13:37Durch die Anpassung einer fast 40 Jahre alten Vorschrift zur Produkthaftung sollen Verbraucher besser geschützt werden. Neu soll auch Software unter das Gesetz fallen.
Die europäischen Verbraucherzentralen fordern im Haftungsrecht mehr Schutz für Käuferinnen und Käufer vor mangelhaften Produkten. Die Chefin des deutschen Bundesverbands, Ramona Pop, sagte gegenüber 'DPA', dass die Kundschaft kaum eine Chance habe, die Fehler von Produkten und Kausalitäten bei Defekten zu beurteilen. Besonders digital vernetzte Geräte seien für viele "eine Blackbox". Die Beweislast müsse daher grundsätzlich umgekehrt werden, findet die Verbraucherschützerin.
Statt beim Käufer müsse die Beweislast bei sachgerechter Verwendung bei den Herstellern liegen. Diese sollen ihre Produkte so gut kennen, dass sie darlegen können, ob tatsächlich kein Fehler vorliegt, erläutert der Verband. Eine grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts sei auch zwingend nötig, um die Gesetze an das digitale Zeitalter anzupassen. Mit einem im Herbst vorgelegten Entwurf habe die EU-Kommission dies aber verpasst.
Software soll zum Produkt werden
Die Verbraucherschützer fordern auch, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen für fehlerhafte Artikel haften müssen, wenn die Produktverantwortlichen nicht greifbar sind. Der Verband begrüsste zudem den Vorschlag der Kommission, dass Ansprüche von Verbrauchern nicht erst ab 500, sondern schon ab dem ersten Euro geltend gemacht werden können. Positiv sei auch die Klarstellung, dass Software ebenfalls als Produkt definiert wurde und somit künftig auch dem Produkthaftungsrecht unterliegen soll.
Die EU-Kommission hatte die Vorschläge zur Erneuerung der Produkthaftung Ende September vorgelegt. Zusätzlich zur Software zielt das neue Gesetz auch auf Produkte ab, die mit Künstlicher Intelligenz betrieben werden. Technologien wie Drohnen könnten nur funktionieren, wenn sich Verbraucher dabei sicher und geschützt fühlen, hiess es von den Verbraucherschützern. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten angenommen werden.
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