Stiftung fordert Grenzen für Gesichts- und Sprach­erkennung

25. Oktober 2022 um 15:11
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Foto: Geralt / Pixabay

Die Schweizerische Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung gibt Empfehlungen für einen besseren Datenschutz.

Spracherkennungssysteme wie "Alexa" oder Gesichtserkennungsprogramme zum Entsperren des Mobiltelefons bergen laut einer Studie der Schweizerischen Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) etliche Chancen. Weil sie aber auch Gefahren mit sich bringen, plädieren die Autorinnen und Autoren für klare Schranken.
Öffentliche Stellen wie etwa die Polizei sollten die Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung nur unter der Voraussetzung einer klaren gesetzlichen Grundlage nutzen können, steht in der Studie, welche in Bern vor Medien präsentiert wurde. Notwendigkeit und Zweck des Einsatzes müssten präzise genannt und die Bearbeitung der Daten müsse strikt auf das Notwendigste beschränkt werden.
Betroffenen sei die Möglichkeit zu geben, der Erhebung von biometrischen Angaben zuzustimmen oder sie zu verweigern – in diesem Fall, ohne dass Nachteile wie längere Wartezeiten oder höhere Kosten entstehen.

Privatsphäre soll geachtet werden

Wo es um Anwendungen mit nicht akzeptablen Datenschutzrisiken gehe, brauche es ein entsprechendes Verbot. Geht es nach den Autorinnen und Autoren der Studie, soll eine automatisierte staatliche Echtzeitüberwachung gar ganz verboten werden.
Auch automatisierte Entscheide gestützt auf Stimm-, Sprach- oder Gesichtstechnologien etwa im Gesundheitsbereich und bei Banken soll es nicht geben, dazu auch keine Aufmerksamkeitsanalysen von Schülerinnen und Schülern. Mit dem Internet verknüpfte Datenbrillen sollen in der Öffentlichkeit ebenfalls nicht zulässig sein.
Insgesamt 9 Empfehlungen umfasst die Studie. Dazu gehören auch mehr Aus- und Weiterbildungen und ausreichende Ressourcen, beispielsweise für Datenschutzbehörden. Die Autorinnen und Autoren raten auch, bei Verfahren zur Authentifizierung mehrere Faktoren zu verwenden, also beispielsweise das Gesichtsbild mit einem Passwort zu ergänzen.
Die eingangs erwähnten Spracherkennungssysteme erfordern einen besonderen Schutz der Privatsphäre, da sie eine grosse Menge an Daten sammeln. Hier raten die Forschenden den Herstellern, mehr Transparenz für ihre Nutzenden zu schaffen. Die User sollen zudem einfach ihre persönlichen Daten bearbeiten oder auch löschen können. Die Datenverarbeitung soll ausserdem direkt auf dem Gerät erfolgen und nicht etwa in der Cloud des Herstellers. So könne die individuelle Privatsphäre erhöht werden.

Oft fehlt die Zuverlässigkeit

Die Studienautorinnen und -autoren untersuchten 8 Anwendungsgebiete. Das Spektrum reichte von "smarten" Lautsprechern, die auf stimmliche Befehle reagieren, über die Erkennung von Krankheiten durch Gesichts- oder Stimmmerkmale bis hin zur Überwachung von Fans in Sportstadien.
Das Fazit der Projektgruppe: Noch fehlt bei vielen Anwendungen die Zuverlässigkeit – die Erkennung beispielsweise von Gesichtern funktioniert unter gewissen Bedingungen gut. Wenn sich die Menschen bewegen, wird es hingegen schwieriger. Die Herstellerangaben sind nicht immer überprüfbar.
Zur Studie: Die 371-seitige Studie stützte sich auf einschlägige Literatur, Medienberichte, Diskussionen in Fokusgruppen und eine repräsentative Online-Umfrage bei 1000 Personen. Sie wurde im Auftrag der Stiftung TA-Swiss von einer Projektgruppe des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) und des Instituts für Europarecht der Universität Freiburg im Uechtland durchgeführt. Eine Begleitgruppe unter der Leitung des früheren Datenschützers des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, unterstützte die Arbeiten.

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