Vogt am Freitag: Ferienbatzen

26. April 2024 um 10:00
image

Viele Wochen lang hatte die Wettbewerbs­kommission Zeit, ihre Verfügung zum Glasfaser­streit zu publizieren. Sie tut es erst jetzt, so dass ich mich aus den Ferien an der Amalfiküste melden muss.

"Reicht die Portokasse?", fragte ich Anfang Jahr in dieser Kolumne. Heute kennen wir die Antwort: Sie lautet "Ja". Die Wett­bewerbs­kommission (Weko) büsst Swisscom mit nur 18 Millionen Franken, weil der Konzern sein Glasfasernetz zu lange nach dem falschen Standard baute. Vermutlich wäre die Antwort sogar noch richtiger, wenn man "locker" und drei Ausrufezeichen anfügen würde.

Busse wie ein Halbtagesumsatz

Ich halte die Busse für viel zu tief. Swisscom macht an einem guten Vormittag 18 Millionen Franken Umsatz. (Im Schnitt setzt der Telco bei einem Jahresumsatz von gut 11 Milliarden rund 30 Millionen Franken am Tag um). Eine Busse muss wehtun, damit die Einsicht entsteht, etwas falsch gemacht zu haben. Das ist wie, wenn meine Kinder über 1000 Franken im Sparsäuli hätten und ich ihnen das wöchentliche Sackgeld von 50 Rappen streichen würde.
Andererseits ist es aber auch so, dass die Höhe der Busse für Swisscom gar nicht so wichtig ist. Viel wichtiger sind die Vorgaben, welche die Weko Swisscom zum Glasfaserausbau macht. Dabei geht es vor allem um zwei Punkte:
  1. Swisscom muss die verbliebenen, nach dem nun faktisch verbotenen Point-to-Multipoint-Standard (P2MP) gebauten Anschlüsse umrüsten. Swisscom tut das zwar schon länger freiwillig, bislang aber nach eigenem Fahrplan. Jetzt gibt es eine Deadline der Weko.
  2. Der zweite Punkt sind die Konditionen, zu denen Swisscom seinen Konkurrenten den Zugang zum Layer-1 der Glasfasern geben muss. Liegt dieser Preis weit unter den eigenen Vorstellungen, entgeht Swisscom auf Dauer viel Umsatz.

Es gibt Wichtigeres als die Busse

Beide Punkte sind für Swisscom viel entscheidender, als die Höhe der Busse. Dies, weil sie den Konzern mittel- bis langfristig viel teurer zu stehen kommen können. Ich bin sicher: Der Konzern hätte lieber eine dreistellige Millionenbusse bezahlt und könnte weiterhin mit dem selbst gewählten Tempo umbauen und weiterhin denselben Preis verrechnen wie heute.
Ob Swisscom den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiterzieht, hängt nicht von der Höhe der Busse ab. Akzeptiert der Telco die Verfügung, ist er mit den Vorgaben einverstanden. Legt Swisscom Einspruch ein, braucht der Konzern offensichtlich mehr Zeit. Denn dies würde das Verfahren um (viele) weitere Jahre hinauszögern. Das gibt Zeit, die Swisscom nutzen kann, um die rund 500'000, nach altem Standard gebauten Anschlüsse (nach eigenem Fahrplan) umzubauen und (nach eigenem Gusto) zu vermieten.
Ich bin gespannt, für welchen Weg sich Swisscom entscheidet. Ich selbst würde einen Teil meines Ferienbatzens darauf verwetten, dass der Telco den Fall weiterzieht. Ich wäre einfach froh, wenn das Bundesverwaltungsgericht dereinst nicht wieder während meiner Ferien entscheidet.
Vogt macht eigentlich Ferien. Die nächste Kolumne erscheint am 10. Mai. Ausser, es passiert wieder etwas.

Loading

Mehr erfahren

Mehr zum Thema

image

Braucht es mehr Flexibilität im Homeoffice?

Eine Kommission des Nationalrats findet ja. Die Gewerkschaft Syndicom dagegen ist der Meinung, dass damit das Arbeitsrecht aufgeweicht wird.

publiziert am 21.8.2024
image

GPK: Berner Regierung soll Verantwortung für Rialto nicht abgeben

Die Regierung findet, dass das Projekt abgeschlossen sei. Diese Haltung teilt die Geschäftsprüfungskommission nicht.

publiziert am 21.8.2024
image

Centerboard liefert neue Admin-Software für Berufsschulen

Die für die Softwareentwicklung für Berufsbildende Schulen zuständige Genossenschaft SEBBS hat eine Nachfolgelösung für ihre veraltete Lösung gesucht.

publiziert am 20.8.2024
image

Fehlendes Sicherheitszertifikat des Thurgauer IT-Amtes sorgt für Diskussionen

Seit 2021 verzichtet das Amt auf eine Zertifizierung für Informationssicherheit. Kantonale Parlamentarier kritisieren den Entscheid und verlangen eine Rezertifizierung.

publiziert am 20.8.2024