Vorrats­daten­speicherung: Deutschland fügt sich dem EuGH-Urteil

31. März 2023 um 11:49
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Quelle: Unsplash+

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass das deutsche Gesetz zur Vorrats­daten­speicherung nicht angewendet werden darf. Nun bestätigt dies auch das Bundes­verfassungs­gericht.

Eine Publikation des deutschen Bundesverfassungsgerichts sorgt für viel Aufmerksamkeit: Es erklärt, drei Beschwerden nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dabei geht es um Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO) sowie die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat.
Das Gericht aber sieht sich nicht zuständig. Denn der Europäische Gerichtshof hat im Herbst 2022 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung dem EU-Recht widerspricht. Sie dürfe daher auch in den EU-Ländern nicht angewandt werden.
Somit herrsche jetzt in Deutschland endlich Klarheit, schreibt die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage. Das Gericht habe bestätigt, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Rechtswirkung mehr hat und nicht mehr angewendet werden kann, schreibt die Organisation. "Es gibt keine Spielräume im deutschen Recht dafür, trotzdem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung umzusetzen", so Konstantin Macher von Digitalcourage.
Bürgerrechtler gehen in Deutschland seit vielen Jahren gegen Vorratsdatenspeicherung vor. "Wir fordern die Politik auf, endlich das Ende der Vorratsdatenspeicherung zu akzeptieren", so Macher weiter. Mit Digitalcourage hat sich auch der Provider Mailbox.org in dieser Angelegenheit engagiert. Dessen CEO erklärt: "Die deutsche Politik hat über Jahre immer und immer wieder neu versucht, die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür einzuführen. Es ist gesellschaftlich notwendig, dass dieses Thema ein für alle Mal beendet ist."

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