Apple und Microsoft entgehen strengen EU-Prüfungen

13. Februar 2024 um 14:24
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Illustration: Erstellt durch inside-it.ch mit Dall-E / GPT-4

Die EU stuft einzelne Dienste der Unternehmen nun doch nicht als "Kernplattformen" ein. Damit unterstehen sie nicht dem Digital Markets Act.

Ziel des Digital Markets Acts (DMA) der EU ist es, die Marktmacht der Internetriesen einschränken, für faireren Wettbewerb zu sorgen und Konsumentinnen und Konsumenten mehr Wahlfreiheit bei Onlineangeboten zu verschaffen.
Im September 2023 stufte die EU sechs Konzerne als sogenannte Gatekeeper ein, also als Unternehmen, die grosse und wichtige Plattformen betreiben, welche den digitalen Marktzugang zwischen gewerblichen Nutzern und Endusern kontrollieren. Zu den sechs damals genannten Unternehmen zählten Alphabet, Amazon, Apple, Bytedance, Meta und Microsoft. Betroffen sind 22 Dienste der Konzerne.
Wie die EU nach dem "Abschluss von vier Marktuntersuchungen" mitteilt, streicht sie verschiedene Plattformen von Apple und Microsoft wieder von der Beobachtungsliste. Demnach zählen Apples Messaging-Dienst iMessage, Microsofts Online-Suchmaschine Bing, der Webbrowser Edge und der Online-Werbedienst Microsoft Advertising nicht mehr zu den sogenannten Kernplattformdiensten. Für Apple bedeutet dies beispielsweise, dass der Konzern seinen Messaging-Dienst nicht für alternative Plattformen wie Android, Whatsapp oder Signal und Threema öffnen muss, wie 'CNBC' berichtet.

Andere Services verbleiben auf der Liste

Zu diesem Schluss sei die Kommission "nach einer gründlichen Bewertung aller Argumente, unter Berücksichtigung der Beiträge der einschlägigen Interessengruppen und nach Anhörung des beratenden Ausschusses für digitale Märkte" gekommen, wie sie mitteilt.
Die Entscheidungen würden "in keiner Weise" die Benennung von Apple und Microsoft als Gatekeeper in Bezug auf ihre anderen zentralen Plattformdienste betreffen. Von Apple verbleiben also der Safari-Browser, der Appstore sowie Apple iOS und von Microsoft das Windows-Betriebssystem und Linkedin auf der Liste.

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