Mit Basel-Stadt könnte ein weiterer Kanton ein Recht auf digitale Unversehrtheit in seine Verfassung schreiben. Der Grosse Rat hat die Motion "Für ein Grundrecht der digitalen Integrität" mit 65 zu 25 Stimmen angenommen.
Zwar verfüge der Kanton Basel-Stadt über ein auf das neue europäische Recht abgestimmtes revidiertes Datenschutzgesetz, heisst es in der Motion, die von Oliver Thommen (Grüne) und Mitunterzeichnenden eingereicht wurde. Aber ein Grundrecht für jede Person im Kanton auf digitale Integrität bestehe im Gegensatz zur geistigen oder körperlichen Unversehrtheit nicht.
Vom Regierungsrat wird deshalb gefordert, eine Änderung der kantonalen Verfassung vorzulegen. Deren Paragraf 11, Abs. 2, soll neu heissen: "Das Recht auf Wahrung der digitalen Integrität und dabei insbesondere das Recht auf Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung von Daten, das Recht auf Sicherheit im digitalen Raum, das Recht auf ein Offline-Leben sowie das Recht auf Vergessen." Der Regierungsrat hat jetzt bis zum März 2025 Zeit, um Stellung zu beziehen.
In der Westschweiz haben bereits Genf und im November auch Neuenburg
nach einer Volksabstimmung entsprechende Artikel in ihren Verfassungen verankert. In Zürich hat die Piratenpartei einen solchen Vorstoss eingereicht. Dieser dürfte 2025 zur Abstimmung kommen. Auf Bundesebene sind ähnliche Vorstösse in den Räten hingegen
bislang gescheitert.