Mit einem deutlichen Mehr von über 90% Ja-Stimmen hat sich die Neuenburger Stimmbevölkerung am 24. November für das Recht auf digitale Unversehrtheit ausgesprochen. Dieses soll nun in der Verfassung verankert werden.
Ziel der Initiative ist es, Menschen in der digitalen Welt zu schützen – ähnlich dem Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Dazu gehören der Schutz vor Datenmissbrauch, Internetsicherheit und das Recht auf Vergessenwerden.
Neuenburg ist einer der ersten Kantone, der ein solches Recht kennt. In
Genf wurde ein Grundrecht auf digitale Integrität vergangenes Jahr in der Verfassung festgeschrieben. In weiteren Westschweizer Kantone laufen ähnliche Initiativen. In Zürich hat die Piratenpartei einen solchen Vorstoss eingereicht, dieser dürfte nächstes Jahr zur Abstimmung kommen.
In Neuenburg war der Vorstoss wenig umstritten. Einzig die EDU und einige Abgeordnete der Grünliberalen riefen zu einem Nein auf und lehnten es ab, dass die digitale Integrität mit der physischen oder psychischen Integrität gleichgesetzt werde. Das Kantonsparlament hiess das Gesetz mit 66 Ja-Stimmen, 29-Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen gut.
(Mit Material von Keystone-SDA)