Auch Thurgau will "Predictive Policing" ermöglichen

10. März 2022 um 15:51
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Staatsschreiber Paul Roth, Urs Martin, Vizepräsidentin Carmen Haag, Regierungspräsidentin Monika Knill, Cornelia Komposch und Walter Schönholzer. Illustration: Carole Isler / tg.ch

Der Thurgauer Regierungsrat hat eine Revision des kantonalen Polizeigesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Diese soll präventive Polizeiarbeit erlauben.

Seit der letzten Revision des Polizeigesetzes von 2012 habe sich die Gesellschaft und deren Erwartungen an die Polizei verändert, heisst es in einer Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei. Die Digitalisierung habe zugleich die Kriminalität verändert. Es gebe damit aber auch neue Möglichkeiten für die Polizei. Diese seien durch das bestehende Gesetz nicht mehr ausreichend abgedeckt, weshalb dieses jetzt angepasst werden soll.
Die Vorlage der Regierung birgt zahlreiche Erweiterungen der Kompetenzen der Polizei. Eines der Themen ist Predictive Policing. Die Kantonspolizei soll nicht nur wie bisher tätig werden können, wenn eine unmittelbare Gefahr droht oder eine Straftat bereits passiert ist. Sie soll neu auch im Vorfeld einer Straftat aktiv werden können.
Welche Software dabei zum Einsatz kommen soll, ist noch nicht klar. Im erläuternden Bericht zur Gesetzesänderung finden sich dazu keine konkreten Angaben. Fakt ist, dass der Einsatz von KI-gestützten Systemen unter anderem aus Datenschutzgründen enorm umstritten sind.

Eingriff in die Grundrechte

Die Umsetzung von präventiven Massnahmen verlange oft nach Instrumenten, die auch einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen bedeuteten, heisst es auch in den Unterlagen zur Vernehmlassung.
Unter anderem soll es möglich werden, dass "öffentliche Organe oder mit öffentlichen Aufgaben betraute Organisationen und Personen" berechtigt sind, der Kantonspolizei Personen zu melden, wenn Anhaltspunkte für eine drohende schwere Gewalttat bestehen. Dieses Melderecht solle auch Personen zustehen, "die einem Berufsgeheimnis unterstehen".
Der Polizei soll es zur Verhinderung drohender schwerer Gewalttaten erlaubt werden, "besondere Personendaten an Behörden und Institutionen im In- und Ausland bekanntzugeben und von ihnen Auskünfte einzuholen".
Ähnliche Überarbeitungen des Polizeigesetzes gebe es momentan in vielen Kantonen, darunter zum Beispiel Aargau, Basel Stadt und St. Gallen sowie Zürich. Beim Entwurf habe man sich teilweise an bereits in Kraft gesetzten Gesetzen orientiert, heisst es aus dem Thurgau. Die Vernehmlassung der Vorlage dauert bis am 31. Mai.

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