Bund lässt bei der Wahl von Oberson Abels wichtige Fragen offen

24. August 2023 um 09:17
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Sitz des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in Bern. Foto: zvG

Was die Genfer Kanzlei zur Untersuchung des Xplain-Hacks qualifiziert, ist nach wie vor unklar. Auf die entsprechende Frage gibts nur ausweichende Antworten.

Die vom Bundesrat angeordnete Administrativuntersuchung des Xplain-Hacks soll unter anderem aufzeigen, wie die Interlakener Firma an die heiklen Daten kam. Wie der Bundesrat gestern mitteilte, wurde mit dem Auftrag die Genfer Kanzlei Oberson Abels betraut.

Begründung zur Wahl der Kanzlei ist vage

Was in der vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) verschickten Mitteilung indes fehlte, war eine Begründung für die Wahl der Kanzlei. Ebenso liess die Nachricht einen Hinweis über die Qualifikation vermissen.
Auch auf Nachfrage von inside-it.ch weicht das EFD aus. Auf die Fragen, weshalb die Kanzlei ausgewählt wurde und was diese zur Untersuchung des Falls qualifiziert, schreibt EFD-Sprecher Grégoire Gogniat:
"Mit der Wahl einer verwaltungsexternen Stelle kann die Unabhängigkeit der Untersuchung und die damit verbundene notwendige Glaubwürdigkeit der Ergebnisse sichergestellt werden." Zudem werde sichergestellt, dass die nötigen Ressourcen für die Administrativuntersuchung vorhanden sind. "Oberson Abels vertritt die Bundesverwaltung nicht, und hat sie auch im Zusammenhang mit IT-Sicherheit oder Datenschutz nie vertreten."
Das ermögliche eine Unvoreingenommenheit gegenüber allen Verwaltungseinheiten des Bundes. "Oberson Abels beziehungsweise die für die Untersuchung eingesetzten Personen erfüllen die Voraussetzungen, um eine solche Untersuchung zielführend anzugehen und fristgerecht zu Ende zu bringen."

10 Kanzleien waren in der Auswahl, mit 4 wurden Gespräche geführt

Auf die Frage zum Auswahlprozess und zu einer möglichen Shortlist schreibt Gogniat, dass das EFD Offerten von 10 Kanzleien geprüft habe, "wovon mit 4 Kanzleien Gespräche geführt wurden". Man äussere sich nicht weiter zu den 9 anderen Angeboten.
Bei den Gesprächen mit den 4 Kanzleien sei ein Evaluationsteam unter der Leitung des Generalsekretariats des EFD mit Mitgliedern der Generalsekretariate des Justizdepartements und des Militärdepartements sowie Vertretern des Bundesamts für Bauten und Logistik dabei gewesen. Das Team "prüfte auch die 10 Offerten", so Grégoire Gogniat. Ebenfalls beteiligt war das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC). "Es steht den Untersuchenden in technischen Frage zur Seite." Auf der Ausschreibungsplattform Simap wurde der Zuschlag an Oberson Abels publiziert. Er wird mit 2,6 Millionen Franken (haargenau: 2'624'052.50) beziffert. Der Zuschlag wurde freihändig erteilt. Die Begründung: Die Dringlichkeit der Gefahrenabwehr erlaube es nicht, ein offenes Verfahren oder ein Einladungsverfahren durchzuführen. "Aufgrund der qualifizierten Dringlichkeit wird der Vertrag vorzeitig abgeschlossen", heisst es dort abschliessend.

Meinung: Ich vermisse die Transparenz

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Inside IT-Chefredkator Reto Vogt
Der Datendiebstahl beim IT-Dienstleister Xplain hat eine immense Tragweite. Darum muss die Aufarbeitung des Falls schonungs- und lückenlos passieren, und sie muss weh tun. Verantwortliche müssen benannt und entsprechende Konsequenzen gezogen werden.
Es ist gut, dass der Bund auf eine unabhängige Stelle setzt. Soweit sich das beurteilen lässt, erfüllt die gewählte Kanzlei Oberson Abels dieses Kriterium. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass man sich mit der Untersuchung Zeit lässt. Das geht nicht von heute auf morgen und es spielt eigentlich auch keine Rolle, ob die Ergebnisse schon im November 2023 oder wie vorgesehen erst im März 2024 vorliegen – wenn sie gut und brauchbar sind.
Was mich hingegen stört, ist die Intransparenz des Bundes bei der Kommunikation. Auch auf Nachfrage fehlt eine plausible Begründung zur Wahl von Oberson Abels. Auch was diese zur Untersuchung befähigt, wird nicht beantwortet. Diese Intransparenz schadet der Glaubwürdigkeit der Kanzlei und den Ergebnissen der Auswertung. Und ich verstehe ehrlicherweise auch nicht, weshalb die Wahl nicht klar begründet werden kann. Es sei denn, sie basiert auf persönlichen Beziehungen statt auf objektiven Argumenten.
Update 14.50 Uhr: Abschnitt zum Zuschlag über 2,6 Millionen Franken hinzugefügt.

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