Mehrere Urteile im Streit um 5G-Antennen

14. Januar 2025 um 11:36
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Foto: Nathan Anderson / Unsplash+

Das Bundesgericht hat vergangenes Jahr zwei Urteile zugunsten von Antennengegnern, eines zugunsten der Mobilfunkanbieter gefällt.

Der Streit um den 5G-Ausbau zieht sich schon seit Jahren. Telekomunternehmen möchten ihre Antennen aufrüsten, Gegner fürchten eine zu hohe Strahlenlast. Im vergangenen Jahr hat das Bundesgericht mehrere Urteile gefällt, die wegweisend sein könnten. "Vereinfacht gesagt", schreibt der 'Tages-Anzeiger', "steht es 2:1 für die Antennengegner".
Die Urteile drehen sich um sogenannte adaptive Antennen, die eine Aufrüstung auf 5G ermöglichen. Die Technologie ist in der Lage, Signale gezielt an Smartphones zu senden. Dazu strahlen die Antennen zeitweise stärker als die vorgegebene Sendeleistung. Insgesamt aber brauchen adaptive Antennen weniger Strahlung. Dies erlaubt es den Mobilfunkanbietern, einen "Korrekturfaktor" anzuwenden. So sollen adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als konventionelle Sendeanlagen.

Korrekturfaktor ist zulässig

Ein Urteil vom Dezember 2024 bestätigt nun, dass dieser Korrekturfaktor rechtmässig ist. Die Argumente des Beschwerdeführers gegen den Korrekturfaktor seien nicht überzeugend, urteilte das Bundesgericht.
Die Telekombranche reagierte erleichtert über dieses Urteil. Der Telekomverband Asut geht davon aus, dass dieser Entscheid eine grosse Bedeutung für laufende und zukünftige Baugesuche für Mobilfunkanlagen hat, bei denen der Korrekturfaktor genutzt werden soll.

Es braucht eine Baubewilligung

"Die zugrunde liegende Problematik, dass auch kleinste Änderungen an Mobilfunkanlagen ordentliche Baubewilligungsverfahren bedürfen und somit die zuständigen Behörden belasten und den Ausbau der Mobilfunknetze verzögern, bleibt jedoch bestehen", schrieb Asut. Dies bestätigte das Bundesgericht bereits im April 2024. Die Richter kamen zum Schluss, dass zwingend eine Baubewilligung nötig ist, wenn eine Sendeanlage auf 5G aufgerüstet werden soll.
In einem separaten Urteil entschied das Bundesgericht zudem, dass die Strahlenbelastung durch den Korrekturfaktor bei der Eingabe eines Baugesuchs ausreichend und mit konkreten Angaben dokumentiert werden muss. Dieses Urteil geht laut dem Bericht auf einen 5G-Ausbauplan in Winterthur zurück, gegen den sich zwei Personen bis zum Bundesgericht wehrten.
Der Verein Schutz vor Strahlung fühlt sich bestätigt. Er fordert die Mobilfunkbetreiber auf, die Sendeleistung einzelner Antennen auf das gesetzeskonforme Niveau herunterzufahren oder unbewilligt umgebaute Antennen sofort abzuschalten.
Die Entscheide haben auch zur Folge, dass die Mobilfunkbetreiber für zahlreiche Antennen nachträglich Baugesuche einreichen müssen.
Dieser Text ersetzt eine frühere Version eines Artikels, der umfassend ergänzt wurde.

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