EJPD-Vorsteher Beat Jans. Foto: Parlamentsdienste / Franca Pedrazzetti
Trotz Kritik will der Bundesrat, dass Big Tech Gebühren an Medienhäuser zahlen muss, wenn diese Auszüge aus Artikeln anzeigen.
Google, Facebook und Co. sollen Urheberrechtsgebühren zahlen, wenn sie kurze Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Obwohl dieses sogenannte Leistungsschutzrecht für Medien in der Vernehmlassung umstritten war, hält der Bundesrat an den Plänen für eine entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes fest.
Trotz der Kritik habe die Regierung das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, dafür bis zum ersten Halbjahr 2025 eine Botschaft auszuarbeiten, heisst es in einer Mitteilung. Damit erhalte das Parlament die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen und zu entscheiden.
Grosse Verlage dafür, kleine dagegen
Grosse Verlage hatten in der im vergangenen Herbst zu Ende gegangenen Vernehmlassung begrüsst, dass grosse Internetkonzerne künftig die Verbreitung von Medieninhalten vergüten sollen. Es geht um sogenannte "Snippets", also kurze Auszüge aus Zeitungsartikeln, welche derzeit nicht abgeltungspflichtig sind.
Kleine Medien hingegen befürchten, dass sich das Leistungsschutzrecht als kontraproduktiv erweisen könnte. Die Vorlage berge erhebliche Gefahren, schrieb ihr Dachverband VMZ, und verhindere die Debatte über notwendige Reformen der Medienförderung und der Plattformregulierung.
Unterschiedlich reagierten die Schweizer Parteien auf den Vernehmlassungsentwurf. Der Verband Swico oder die Digitale Gesellschaft Schweiz lehnte den Entwurf dezidiert ab.
Inside IT ist gegen das Leistungsschutzrecht
Chefredaktor Reto Vogt
Wie unsere Kollegen des Verbands Medien mit Zukunft positioniert sich auch Inside IT klar gegen das Leistungsschutzrecht.
Die Argumente für eine Vergütung sind zwar valide, aber die grossen Verlage sind auch mit die Ursache für das Problem. Sie haben ihre Inhalte während Jahren auf Facebook gepostet und sie für Google optimiert geschrieben – statt über eigene Vertriebswege nachzudenken und in diese zu investieren.
Der Kern des Problems ist aber: "Das Leistungsschutzrecht killt das Internet." Ein Link von einem Ort im Internet zum nächsten ist die Basis. Die Einführung einer Klick- oder Linksteuer widerspricht dem Wesen des freien Internets.
Leider löst das Leistungsschutzrecht (LSR) nicht ein einziges Problem, sondern schafft zig neue Fragestellungen, die kompliziert und unbeantwortet sind.