Nach
Australien und
Deutschland diskutiert nun auch die
Schweiz ziemlich ergebnisoffen über die Einführung eines Leistungsschutzrechts. Wobei die Formulierung "diskutiert ziemlich offen" eigentlich ein Euphemismus für "führt bald ein" ist.
Beim Leistungsschutzrecht geht's im Kern darum, dass Facebook, Google und andere Webplattformen zur Kasse gebeten werden, wenn ihre Userinnen und User einen Link angezeigt bekommen, der sie zu einem journalistischen Angebot führt. Das Argument der Verleger: Big Tech verdient mit unseren Inhalten Geld.
Das Argument ist zwar valide, aber die Verlage sind mit die Ursache für das Problem. Sie haben ihre Inhalte während Jahren auf Facebook gepostet und sie für Google optimiert geschrieben – statt über eigene Vertriebswege nachzudenken und in diese zu investieren. Damals haben sie zum ersten Mal nicht verstanden, wie das Internet funktioniert.
Warum Medieninhalte auf Facebook & Co. problematisch sind
So sorgen viele Medienanbieter aus aller Welt gleich selbst dafür, dass Big Tech attraktive Inhalte zur Verfügung hatten, um diese ihren Nutzerinnen und Nutzern bereitzustellen. Medieninhalte "auf Facebook zu verschenken", ist aus mehreren Gründen problematisch:
- Man verliert die Kontrolle darüber, wer sie konsumiert und damit die Möglichkeit, die Nutzerinnen und Nutzer mit personalisierter Werbung zu anzusprechen.
- Die Inhalte selbst verlieren an Wertigkeit, weil sie zwischen einem Katzenvideo und einem Skifahrunfall im hinteren Taka-Tuka-Land landen (könnte auch im vorderen gewesen sein).
- Man trainiert seine Leserinnen und Leser, dass die eigenen News überall und kostenlos zur Verfügung stehen.
- Die Bedeutung von Medienmarken nimmt ab. Userinnen und User haben "auf Facebook gelesen, dass…"
Leistungsschutzrecht provoziert viele offene Fragen
Aber nochmals zum Kern des Problems und ich muss es in aller Deutlichkeit formulieren: Das Leistungsschutzrecht killt das Internet. Ein Link von einem Ort im Internet zum nächsten ist die Basis. Die Einführung einer Klick- oder Linksteuer widerspricht dem Wesen des freien Internets. Das sage nicht nur ich, sondern auch die grünliberale Nationalrätin Judith Bellaiche zur '
Republik'. Wer also deren Einführung fordert, hat die Essenz des Webs bereits zum zweiten Mal nicht verstanden.
Auch, weil das Leistungsschutzrecht zu unüberbrückbaren Problemen führt:
Wer darf noch verlinken? Bremst Big Tech die Ausspielung von Schweizer Medieninhalten aus oder blockiert sie ganz, weil dafür eine Rechnung des Finanzministers ins Silicon Valley flattert? Und was bedeutet das für Demokratie und Meinungsbildung? Was ist, wenn ich in einem Artikel wie diesem spannende und relevante Inhalte wie oben jenen der 'Republik' verlinke? Fällt das dann auch unter das Leistungsschutzrecht und wenn Nein, wieso nicht? Wer misst, welcher Link wie oft geklickt worden ist? Soll man den Zahlen von Facebook vertrauen, die die Rechnung begleichen oder den Zahlen von Ringier, Tamedia und Co. auf deren Konto das Geld fliesst? Oder sollte womöglich ein Bundes-Plugin sich um die Analytics … nein, lassen wir das.
Bundesrat will bis 2022 ein Gesetz sehen
Es ist unmöglich, ein schlaues Gesetz für das Leistungsschutzrecht auszuformulieren. Und dennoch will genau dies der Bundesrat versuchen: Vor Weihnachten hat er den Grundsatzentscheid dazu gefällt und dem Institut für geistiges Eigentum den Auftrag erteilt, bis Ende 2022 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass die Urheberrechtsexperten zum gleichen Schluss kommen wie ich:
Das Leistungsschutzrecht killt das Internet. Ein bisschen.