Kommt ein Schweizer Leistungsschutzrecht?

21. Februar 2022 um 13:31
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Verleger Pietro Supino will Geld von den grossen Tech-Konzernen. Foto: TX Group

Die grossen Schweizer Verlagshäuser pochen auf eine Alternative zum gescheiterten Medienförderungsgesetz. Die grossen Tech-Konzerne sollen zur Kasse geben werden.

Nach dem Nein der Schweizer Stimmbevölkerung zum Medienförderungsgesetz scheinen die grossen nationalen Medienverlage nun auf die Durchsetzung eines Leistungsschutzrechts zu setzen, schreibt 'Republik'. Die globalen Internet-Riesen sollen damit gezwungen werden, die Urheber von im Netz verbreiteten Inhalten zu vergüten, wenn sie wissentlich Einnahmen mit den fremden Inhalten erwirtschaften. Journalistische Erzeugnisse sollen so zu fairen Bedingungen lizenziert werden. Ähnliche Gesetze gibt es bereits in Deutschland, Frankreich oder Australien.
Bereits im Nachgang zu den Abstimmungen vom 13. Februar sagte Medien­ministerin Simonetta Sommaruga an einer Pressekonferenz: "Der Bundesrat hat der Schaffung eines Leistungsschutzrechts im Grundsatz bereits zugestimmt." Und auch in der Parteipräsidentenrunde des 'Schweizer Fern­sehens' wurde ein solches Gesetz – zumindest von den drei bürgerlichen Politikern – befürwortet. Wie die Tech-Riesen auf eine solche Rechtsprechung reagieren würden, ist allerdings unklar. So hat Facebook in Australien aufgrund der Gesetzesänderung seine Nachrichtendienste einfach abgestellt und erst nach heftigen Protesten wieder aktiviert.

Ein Plan B zum Medienförderungsgesetz?

Wie 'Republik' schreibt, geht die aktuelle Forderung nach einem Leistungs­schutz­recht zurück auf das Jahr 2019. Unmittelbar bevor die zuständige Kommission damals über die Urheberrechtsreform beriet, habe Ständerätin Géraldine Savary hinter den Kulissen für eine sogenannte Linksteuer lobbyiert. Der Ständerat erteilte dem Gesetzesentwurf allerdings eine Absage und auch die Kommission beendete daraufhin ihre Pläne. Die kleine Kammer beauftragte den Bundesrat lediglich, die weiteren Entwicklungen in der EU zu beobachten und die Situation der Verleger zu analysieren. Ein Strohhalm, an den sich die grossen Medienhäuser gerne geklammert hätten, so das Onlinemagazin.
Als sich in der EU erste Gesetze abzeichneten und die Schweizer Regierung einen Bericht zu der Angelegenheit vorlegte, hätten die Verlage den Druck auf die Politik erhöht. Ein Leistungsschutzrecht sei "wahrscheinlich das wichtigste Thema überhaupt, wenn es um die Zukunft des Journalismus und der Medien­vielfalt in der Schweiz geht", sagte Pietro Supino, Verwaltungs­rats­präsident der TX Group gegenüber der 'Luzerner Zeitung' (Paywall). Ins gleiche Horn blies auch Marc Walder, CEO von Ringier: "Dies ist vielleicht die wichtigste Weichen­stellung für die Medienindustrie überhaupt." Er halte es für angemessen, wenn Tech-Konzerne künftig 10% des mit journalistischen Inhalten erzielten Umsatzes abgeben müssten, schreibt die Republik.

Gemeinsam gegen die Grossen

Gegenüber dem Genossenschaftsmagazin bestätigte Ringier dann auch, dass in der Sache zwischen den vier Leitungs­gremien der grossen Schweizer Verlags­häuser mittlerweile Gespräche in einem institutionalisierten Rahmen stattfinden. Man stehe in engem Austausch mit der TX Group, der NZZ-Mediengruppe, CH-Media und dem Verlegerverband. Rückenwind erhalten sie dabei aus der Politik. Justizministerin und ehemalige NZZ-Verwaltungsrätin Karin Keller-Sutter sagte an den Digital Economy Awards in Zürich: "Produkte, die man nicht selbst her­gestellt hat, kann man nicht kostenfrei zur Verfügung stellen", und verglich das Vorgehen von Google und Facebook dabei mit demjenigen eines Fahrraddiebes.
Und auch Medienministerin Simonetta Sommaruga sprach sich bereits früher für die Einführung eines Leistungsschutzrechts aus. An einer Medienkonferenz im Dezember antwortete sie auf Nachfrage der 'Republik', dass es störend sei, dass die grossen Internetkonzerne mit Leistungen Geld verdienen, welche jedoch von den Redaktionen erbracht werden. "Ich bin deshalb schon lange der Meinung, dass Google und Co. die Leistungen der einheimischen Medien abgelten sollen", so die Bundesrätin. Im Zuge eines Mediendialoges würden sich seither alle rele­vanten Medienverbände sowie Ringier und die SRG treffen, um in gemeinsamen Arbeits­gruppen nach Lösungen für die aktuellen Herausforderungen zu suchen.

Kritik am Gesetzesentwurf

Dem neuen Leistungsschutzrecht kritisch gegenüber steht die Digitale Gesell­schaft. Die gemeinnützige Organisation hatte bereits 2019 gegen ein solches Gesetz lobbyiert. Für Geschäftsführer Erik Schönenberger ist der von der Politik angestrebte Weg allerdings nicht nachvollziehbar: "Das Leistungsschutzrecht hat Auswirkungen für die Plattformen und auf die Art und Weise, wie wir kom­mu­­nizieren", sagt er gegenüber 'Republik'. "Die Frage, ob ein Leistungs­schutz­recht in der Schweiz eingeführt werden soll, betrifft somit nicht nur die Medien­branche, sondern die Gesellschaft als Ganzes."
Auch die grünliberale Nationalrätin und Swico-Geschäftsführerin Judith Bell­aiche steht dem Vorhaben äusserst kritisch gegenüber: "Die Verlinkung und die Nutzung von Inhalten machen das Internet so, wie wir es heute kennen, aus", sagt sie. "Wird nun eine Linksteuer eingeführt, widerspricht dies dem Wesen des freien Internets." Für den Vergleich mit den Velodieben hat Bellaiche nichts übrig. "Das ist eine ziemlich unbedarfte Antwort auf den Strukturwandel", sagt das Mitglied der Rechtskommission. Von Diebstahl könne man nicht sprechen, weil die Verlage selbst entscheiden würden, ob und wie ihre Inhalte verlinkt würden und wie viel davon präsentiert werde.
Die Weichen in Richtung Leistungsschutzrecht scheinen in Bern allerdings bereits gestellt zu sein. Auf Antrag von Karin Keller-Sutter fällte der Bundesrat an seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause einen Grundsatzentscheid für ein solches Gesetz. Dabei wurde dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum ein Auftrag erteilt, bis Ende 2022 eine entsprechende Vernehmlassung auszuarbeiten. Das Institut soll dabei verschiedene rechtliche Optionen prüfen, unter anderem auch eine Anpassung des Wettbewerbsrechts.

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