Bundesrat will Self-Sovereign-Identity für E-ID

17. Dezember 2021 um 16:23
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Nach dem Abstimmungsdebakel für die private herausgegebene E-ID schwenkt die Regierung um. Datensouveränität und Technologieneutralität stehen im Zentrum.

  Nach öffentlicher Konsultation hat der Bundesrat ein grobes Konzept für eine staatliche E-ID vorgelegt. Nutzerinnen und Nutzer sollen dabei möglichst grosse Kontrolle über ihre Daten behalten, der Datenschutz soll gewährleistet werden. Zudem sollen auch andere digitale Nachweise wie der Führerausweis auf der E-ID ausgestellt werden können.
Diesen Prinzipien will der Bundesrat unter anderem durch  Privacy by Design und Datensparsamkeit sowie durch dezentrale Datenspeicherung gerecht werden, wie aus dem Konzept hervorgeht. Datenschutz und Datensicherheit würden mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft erarbeitet. Zudem sollen Nutzer dank Self-Sovereign-Identity (SSI) grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben,  heisst es in einer Mitteilung.
Der SSI-Ansatz, der als eine von drei technischen Möglichkeiten diskutiert wurde, erlaubt Anwendern, ihre Identität ohne zentrale Instanz selbst zu erzeugen und vollständig zu kontrollieren. Dass viele Bürgerinnen und Bürger darin noch ungeübt sind und die Technologie jung ist, wurde nicht als grosse Hürde angesehen. Im Vernehmlassungsverfahren schrieb etwa Switch, dass sich die Technologie bis zum Betrieb noch weiterentwickeln könne. Einzelne Stimmen wiesen darauf hin, dass es ein teures Experiment werden könnte.

Gesetz soll technologieneutral formuliert werden

Der Bundesrat will das Gesetz zudem "technologieneutral" formulieren, um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Der Staat soll für den Betrieb der nötigen Infrastruktur sorgen.
Die E-ID soll es den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz ermöglichen, online die Identität zu belegen. Dies steht für die grosse Mehrheit der Teilnehmer der Vernehmlassung im Zentrum, daneben wurde besonders ein besseren Zugang zu E-Government-Anwendungen gefordert. Zudem soll eine qualifizierte elektronische Signatur, die die händische Unterschrift im Rechtsverkehr ersetzen kann, vereinfacht werden. Ziel ist aber auch, Strafregisterauszüge, Führerausweise, Hochschuldiplome oder ärztliche Rezepte per E-ID ausweisen zu können.

Reaktion auf das Abstimmungsdebakel

Die Grundsätze hat der Bundesrat aufgrund von sechzig Stellungnahmen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik festgelegt. Er habe zudem auch Forderungen verschiedener parlamentarischer Vorstösse in den Grundsätzen berücksichtigt, teilt er mit.
Nach dem Nein des Schweizer Stimmvolks zu einer privat herausgegebenen E-ID im vergangenen März hatte der Bundesrat bereits im Mai einen neuen Versuch angekündigt. Im Herbst hatte Justizministerin Karin Keller-Sutter dazu eine informelle öffentliche Konsultation gestartet. Noch an einer Rede am Digital Economy Award Mitte November hatte die Bundesrätin kein Wort über die Ohrfeige für den Public-Private-Ansatz verloren und stattdessen auf fehlende Tech-Affinität abgestellt. Der Ansatz ist nun aber vom Tisch.
Beim Votum über das E-ID-Gesetz am 7. März 2021 stimmte eine Zweidrittelmehrheit aus Sicherheitsbedenken beim Datenschutz dagegen, wie eine Vox-Analyse zeigte. Der Ja-Seite war es demnach nicht gelungen, Vertrauen in die private Lösung aufzubauen. Gewünscht war vielmehr eine staatliche Lösung, die über die Kontrolle hinausgeht. Selbst die Gegner des E-ID-Gesetzes wollten aber eine rasche Lösung. Die Digitalisierung müsse vorangetrieben werden, lautete der Tenor am Abstimmungssonntag.

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