Seit einigen Jahren beschreitet die Digitale Gesellschaft Schweiz (Digiges) wegen der Kabelaufklärung den Rechtsweg. Mit der Kabelaufklärung kann die Kommunikation zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt erfasst und überwacht werden. Sie wurde 2017 mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz legalisiert.
Damals wurde versprochen, dass die Kommunikation im Inland von der Überwachung ausgeschlossen werde.
Eine
Recherche der 'Republik' lässt daran aber starke Zweifel aufkommen. Auch die Digiges sieht sich in einer aktuellen Stellungnahme bestätigt. Man könne nachweisen, dass auch rein inländische Glasfasern von der Überwachung betroffen sind, schreibt die Organisation in einer Mitteilung.
Die Stellungnahme zeige, dass der militärische Dienst für Cyber und Elektromagnetische Aktionen (CEA) rein inländische Glasfasern überwacht, darunter beispielsweise Peering-Leitungen, die dem Datenaustausch zwischen zwei Internetanbietern dienen. "Das Narrativ, wonach es sich bei der Kabelaufklärung um ein Mittel der Auslandsaufklärung handelt, hat sich spätestens damit in Luft aufgelöst", so die Organisation.
Der Fall liegt seit drei Jahren beim Bundesverwaltungsgericht. Bereits im Frühjahr beschwerte sich die Digiges, dass sich der Geheimdienst nur
hinter verschlossenen Türen äussere. Dagegen wolle man sich wehren.
Der Geheimdienst versuche seine Praxis zu verharmlosen und entsprechende Methoden geheim zu halten, schreibt die Gesellschaft auch in der aktuellen Mitteilung. "Um dem Anspruch auf rechtliches Gehör und auf effektive Beschwerde zu genügen, müssen alle Informationen offen gelegt werden. Wir fordern das Bundesverwaltungsgericht auf, die Praxis des Geheimdienstes genau zu untersuchen, sich ein unabhängiges Bild zu machen und der Massenüberwachung ein Ende zu setzen", so Erik Schönenberger von der Digitalen Gesellschaft.