Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) hat seinen Jahresbericht veröffentlicht. Den Einstieg macht der Blockbuster Cloud-Strategie der Bundesverwaltung. Diese hatte letztes Jahr für Schlagzeilen und
kernige Statements von Datenschützern gesorgt. Der Edöb Adrian Lobsiger schreibt nun, dass er in mehreren Konsultationen aktiv war und hält deutlich fest: Die Sichtweise sei stark von der Informationssicherheit geprägt gewesen, während dem Datenschutz zu wenig Achtung geschenkt worden sei.
Insbesondere sei innerhalb der Datenkategorien zu wenig unterschieden worden. "Der Edöb hat deshalb darauf hingewirkt, dass die Cloud-Prinzipien eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorsehen, wenn Personendaten in der Cloud bearbeitet werden sollen", heisst es im Tätigkeitsbericht. Der oberste Datenschützer verlangte zudem, dass die Bundeskanzlei aufzeige, welche datenschutzrechtlich besseren Alternativen zu Microsoft 365 existieren.
Gegen Oracle wird derzeit keine Untersuchung eröffnet
Am 1. September
tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Der Edöb erhält damit neue Aufgaben und mehr Befugnisse, sein
Büro wurde entsprechend aufgestockt: 33 Stellen sind nun für Datenschutz-Belange zuständig. Zugleich erhält der höchste Datenschutzbeauftragte mehr Unabhängigkeit von der Regierung, weil er künftig nicht mehr vom Bundesrat, sondern vom Parlament gewählt wird. Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, will der Edöb die Anzahl der Untersuchungen erhöhen.
Derzeit läuft eine Prüfung gegen den US-Konzern Oracle. Dieser wurde
im August 2022 in den USA angeklagt, mit unzulässigem Tracking Daten von 5 Milliarden Internetnutzenden gesammelt und gespeichert zu haben: Namen, Kaufverhalten, GPS-Daten und sogar Infos über die Gesundheit. Die Klage in den USA ist noch hängig, der Edöb analysiert die Auswirkungen auf Personen in der Schweiz. Stand laut Bericht: Man sei mit Oracle in Kontakt, der technische Hintergrund sei aber komplex, sodass man derzeit keine formelle Untersuchung eröffne.
Zu den abgeschlossenen Untersuchungen zählt auch jene gegen den Berner Hosting-Provider Infopro. Dieser war im November 2022
Opfer eines Cyberangriffs geworden, in dessen Folge Kunden Daten von anderen Kunden zugänglich gewesen sein soll. Dies habe sich nicht bestätigt und Infopro sowie dessen Kunde Winbiz die notwendigen Massnahmen eingeleitet, heisst es vom Edöb, so dass kein weiterer Handlungsbedarf bestand.
Weniger Anfragen für Dokumente der Verwaltung
Der Edöb ist nicht nur für den Datenschutz, sondern auch für die Einhaltung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung zuständig. 1153 Zugangsgesuche zu Behördendokumenten wurden laut Bund letztes Jahr eingereicht, über 200 weniger als noch 2021, als allerdings noch fast ein Viertel der Gesuche einen Bezug zu Corona aufwies. In 99 Fällen wurde der Zugang verweigert, in 624 Fällen der komplette Zugang gewährt. Die Schlichtungsverfahren, die beim Edöb eingereicht wurden, sanken etwas.
Thema des Berichts war auch, auf welcher rechtlichen Grundlage der Bundesrat das Öffentlichkeitsgesetz unter Notrecht aushebelt. Lobsiger fragt in seinem Bericht, worauf sich der Bundesrat dabei stütze. Denn aus den vorliegenden Informationen lasse sich nicht ableiten, dass der Anspruch auf einen Nachvollzug der Arbeit der Verwaltung aufgehoben werden könne. Die Regierung hatte dies zuletzt bei der Milliarden-Rettung der Credit Suisse beschlossen.