"Die EPD-Einführung ist nicht fertig und die gesetzlichen Vorgaben sind nicht eingehalten", schreibt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) einleitend zum aktuellen Stand beim elektronischen Patientendossier (EPD). Es sei noch ein "weiter Weg zu gehen", schreibt die EFK in ihrem Prüfbericht. Ob die gewählte Route erfolgversprechend sei, werde sich zeigen.
Lediglich 19'500 Einwohnerinnen und Einwohner hätten per April 2023 ein EPD eröffnet, schreibt die Finanzkontrolle. Zum gleichen Zeitpunkt seien nur 44% der Spitäler und 33% der Pflegeheime ans System angeschlossen gewesen. Dies notabene drei beziehungsweise ein Jahr nach der jeweiligen gesetzlichen Pflicht dazu.
Privatwirtschaftliche Organisation ist problematisch
Seit der letzten
Prüfung vor vier Jahren "sind weitere grundlegende Probleme und Hindernisse aufgetreten; schlimmer noch: Die Probleme haben sich verschärft", schreibt die EFK. Nötig wäre eine "umfassende Analyse der über zehn Jahre alten und mitunter problematischen, im Gesetz verankerten Grundprinzipien". Die EFK meint dabei in erster Linie die "dezentrale und privatwirtschaftliche Organisation des EPDs" und dass "Gesundheitseinrichtungen ihre Stammgemeinschaft ohne Beachtung von Kantonsgrenzen auswählen können".
Beim EPD sollte eine zentrale Lösung geprüft werden
Als generelles Problem beurteilt die EFK, dass die "Durchsetzungsfähigkeit von Beschlüssen und Entscheiden" fehle. Der notwendige Konsens aller Beteiligten, insbesondere seitens der Stammgemeinschaften und Plattformlieferanten "behindert und verzögert die Entwicklung neuer Funktionen und Daten oder der Fehlerbehebungen".
Die EFK empfiehlt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem heutigen Modell ein "zentrales EPD" systematisch gegenüberzustellen und darauf basierend eine Gesetzesrevision anzugehen. Das BAG sagt dazu, dass die Zentralisierung des EPDs "derzeit vertieft geprüft" werde. Der Bundesrat werde "zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden".