EJPD gibt grünes Licht für Strafverfahren in Crypto-Affäre

21. Dezember 2022 um 10:32
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Foto: The Blue Diamond Gallery / Alpha Stock Images / Nick Youngson / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bald 3 Jahre nach Auffliegen der Affäre darf ein Strafverfahren gegen Sonderermittler Peter Marti geführt werden.

Gegen Peter Marti, den Sonderermittler im Fall des Lecks in der Crypto-Affäre des Bundes, darf ein Strafverfahren eröffnet werden. Das Justiz- und Polizei­departement (EJPD) hat dafür grünes Licht gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Marti zur Last gelegten Straftat­bestände erfüllt sind.
Die Generalsekretärin des EJPD erteilte die beamtenrechtliche Ermächtigung für die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Marti. Ein Hinweis auf Schuld oder Unschuld sei die Ermächtigung nicht, hielt das EJPD fest.
Marti war im Januar 2021 von der Aufsichtsbehörde über die Bundes­anwalt­schaft (AB-BA) als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt worden, um eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit der sogenannten Crypto-Affäre zu prüfen.

Crypto-Affäre flog 2020 auf

Bereits im September wurde bekannt, dass gegen Marti ebenfalls eine Straf­anzeige eingereicht worden war. Die AB-BA setzte Stephan Zimmerli als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ein, um die Vorwürfe zu unter­suchen. Er wird nun auch das Verfahren führen. Von wem die Anzeige kam, gab die AB-BA nicht bekannt.
Laut den Tamedia-Zeitungen und dem 'Blick' soll die Anzeige von Peter Lauener stammen, dem ehemaligen Kommunikationschef des Innen­depar­tements. Er soll Marti gemäss den Angaben Amtsmissbrauch vorwerfen. Lauener stand im Fokus der von Marti aufgenommenen Ermittlungen zu einem Informationsleck in der Crypto-Affäre.
Die Crypto-Affäre flog im Februar 2020 auf. Medien berichteten damals, dass der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND über manipulierte Verschlüsselungsgeräte der Zuger Firma Crypto AG über hundert Staaten ausspionierten.
Informationen aus dem als vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektions­berichts gelangten während der Verwaltungskonsultation an einzelne Medien. Danach reichten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat Strafanzeige ein.
Der ehemalige Zürcher Oberrichter Marti wurde von der AB-BA als ausser­ordentlicher Staatsanwaltschaft des Bundes mit der Untersuchung zur Frage betraut, ob eine Verletzung des Amtsgeheimnisses vorliege. Er eröffnete gegen Lauener sowie gegen zwei Angestellte des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein Strafverfahren. Lauener musste laut 'Sonntags­blick' vorübergehend in Untersuchungshaft.

Kein Kommentar von Marti

Ermächtigungen für das Führen eines Strafverfahrens wie jenes im Fall von Marti müssen grundsätzlich erteilt werden, wie das EJPD festhielt. Dies sei selbst dann der Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit gering sei, dass ein Tatbestand erfüllt sei.
Verweigert werden kann die Ermächtigung nur unter bestimmten Vor­aus­setzungen. Diese sind erfüllt, wenn offensichtlich keine strafbare Handlung vorliegt, wenn es sich um einen leichten Fall handelt und wenn die Person, gegen die sich die Anzeige richtet, bereits auf angemessene Weise disziplinarisch bestraft worden ist.
Marti wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA' nicht äussern. "Ich kommentiere weder die Medienmitteilung des EJPD noch die Tatsache, dass eine beschuldigte Person gegen mich als Ermittler eine Strafanzeige eingereicht hat", teilte er mit.

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