Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Zürcher Kantonsrats hat dem Rat wie angekündigt die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Datenleck-Affäre in der Direktion der Justiz und des Innern beantragt. Der Kantonsrat wird voraussichtlich an seiner nächsten Sitzung darüber entscheiden.
Die GPK habe den Antrag auf Einsetzung einer PUK an ihrer Sitzung vom 27. April verabschiedet, wie sie mitteilte. Neben dem Datensicherheitsvorfall sollen auch grundsätzliche Fragen zur Datensicherheit und Entsorgung von Datenträgern in der kantonalen Verwaltung untersucht werden.
Die GPK hatte den PUK-Antrag Ende Januar angekündigt. Eine Minderheit (SP, Grüne und AL) erachtete die Einsetzung einer PUK als nicht nötig. Sie ist das stärkste parlamentarische Untersuchungsinstrument. Das letzte Mal, dass im Kanton Zürich eine PUK eingesetzt wurde, war vor 10 Jahren wegen der Korruptionsaffäre bei der kantonalen Beamten-Pensionskasse BVK. Damals hatte sich der Anlagechef über Jahre bestechen lassen.
Festplatten vor Entsorgung nicht gelöscht
Im vergangenen Jahr wurde publik, dass in den Jahren von 2006 bis 2012 in der Justizdirektion Datenträger und andere Computer-Hardware unsachgemäss entsorgt wurden. So wurden unter anderem Festplatten vor der Entsorgung nicht gelöscht. Möglicherweise waren unter den Daten, die so in fremde Hände geraten konnten, auch besonders sensible Informationen.
Obwohl sich die fraglichen Vorgänge lange vor der Amtszeit von Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) ereigneten, geriet auch sie in Zusammenhang mit der Datenaffäre in die Kritik. Die Direktion informierte bei Bekanntwerden der Vorgänge im November 2020 zwar die Staatsanwaltschaft und gab eine externe Administrativuntersuchung in Auftrag.
Die GPK soll aber nicht genügend Informationen erhalten haben. Die Öffentlichkeit erfuhr erst Ende 2022 durch die Medien von den Vorgängen.