Durchgesickerte Dokumente zeigen Einzelheiten des von der EU geplanten Data Acts. Kommen die Vorschläge so durch, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Cloud-Anbieter in der Region haben, berichten das News-Portal 'Euractiv' und 'Retuers' übereinstimmend mit Berufung auf den Entwurf.
Die Regulierung umfasst unter anderem den Umgang für die gemeinsame Nutzung von nicht-personenbezogenen Daten, die internationale Datenübertragbarkeit und Interoperabilität von Cloud-Services. Die neuen Regeln gelten demnach für Hersteller von vernetzten Produkten und Anbieter digitaler Dienste in der EU. Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission die Gesetzgebung Ende Februar präsentieren wird.
Kein Datenzugriff durch nicht EU-Regierungen
"Es wurden Bedenken hinsichtlich des unrechtmässigen Zugriffs durch Nicht-EU/EWR-Regierungen geäussert. Sicherheitsvorkehrungen sollen das Vertrauen in die Datenverarbeitungsdienste, die zunehmend die Grundlage der europäischen Datenwirtschaft bilden, weiter stärken", zitiert die Nachrichtenagentur aus dem EU-Dokument. Demnach sollen Anbieter technische, rechtliche und organisatorische Massnahmen ergreifen, um solche Zugänge zu verhindern.
Wer hilft, Daten zu erzeugen, soll diese auch erhalten
"Die Menge der von Menschen und Maschinen erzeugten Daten nimmt exponentiell zu, aber die meisten Daten bleiben ungenutzt oder ihr Wert konzentriert sich in den Händen relativ weniger grosser Unternehmen", zitiert
weiter 'Euracitv' aus dem Entwurf. Durch eine rechtliche Verpflichtung für die gemeinsame Nutzung von Daten solle das Potenzial von datengesteuerter Innovation besser genutzt werden.
Hinzu kommt dem Bericht zufolge der Grundsatz, dass jeder Nutzer – egal ob Privatperson oder Organisation – Zugang zu den Daten haben sollte, zu deren Erzeugung er beigetragen hat. Anbieter von smarten Assistenten etwa müssten diese Daten dem User zur Verfügung stellen, sodass dieser sie selber nutzen oder mit Dritten teilen könne, heisst es weiter. Bei der Weitergabe seien Massnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit der Daten und der Geschäftsgeheimnisse vorgesehen. Die übermittelten Daten dürfen etwa nicht dazu verwendet werden, Produkte zu entwickeln, die mit dem Dateninhaber konkurrieren.
Cloud-Interoperabilität gefordert
Eine nicht verbindliche Initiative zur Erleichterung des Cloud-Wechsels, "Swipo", habe die Marktdynamik offenbar nicht wesentlich beeinflusst, schreibt 'Euractiv'. Deshalb sehe die Gesetzgebung nun weitere Massnahmen vor, die die Interoperabilität fördern sollen. So soll der Wechsel von einem Cloud-Anbieter zum nächsten, erleichtert werden. Beschliesse ein Anwender, einen Service oder eine App zu einem anderen Provider zu verlagern, sollte er "funktionale Gleichwertigkeit" geniessen, heisst es.
Diese Kompatibilität solle durch offene Standards oder Schnittstellen gewährleistet werden. Gemäss dem Bericht plane die Kommission, europäische Normungsorganisationen mit der Ausarbeitung entsprechender Normen zu beauftragen.