Die EU hat ein Abkommen mit den USA abgeschlossen, das die Speicherung von europäischen Personendaten auf amerikanischem Boden weiterhin ermöglicht. Mit dem "Trans-Atlantic Data Privacy Framework" sei eine potenziell kostspielige Unterbrechung des Datenverkehrs zwischen Europa und den USA abgewendet worden, schreibt das
'Wall Street Journal'.
Die von der Europäischen Kommission bekannt gegebene Vereinbarung markiert den Höhepunkt von
langwierigen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten. Diskutiert wurde insbesondere der Datentransfer, der von Tausenden von Unternehmen genutzt wird, um beispielsweise Online-Werbung zu verkaufen oder den Datenverkehr auf ihren Websites zu messen.
Grosse Tech-Konzerne sahen sich wegen den geltenden amerikanischen Gesetzen mit rechtlichen Bedenken gegenüber der Datenübermittlung konfrontiert. Die Geschäfte in Europa sind für sie jedoch von zentraler Bedeutung. Die Computer & Communications Industry Association, die Tech-Konzerne wie Amazon, Apple, Ebay, Google, Meta, Twitter vertritt, begrüsste das Abkommen deshalb.
Gewinner und Verlierer
Gegenüber
'ARS Technica' sagte der Verband: "Die Entscheidung bedeutet, dass Unternehmen aus der EU und den USA bald wieder volle Rechtssicherheit bei der Übermittlung personenbezogener Daten über den Atlantik haben werden. Der Datenverkehr ist für den Handel und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA von entscheidender Bedeutung."
Nicht zufrieden sein dürften hingegen die Datenschutzbehörden. Gemäss dem 'Wall Street Journal' wird erwartet, dass das Abkommen von europäischen Datenschützern rechtlich angefochten wird. Diese fordern schon lange, dass die USA ihre Überwachungsgesetze grundlegend ändern müssen, wenn personenbezogene Daten in den USA gespeichert werden sollen.
Auch Max Schrems, der österreichische Anwalt und Datenschutzaktivist, der bereits die früheren Abkommen angefochten hatte, sagte, er plane Massnahmen gegen das neue Abkommen. "Wir brauchen Änderungen im US-Überwachungsrecht, damit dies funktioniert, und die haben wir einfach nicht", sagte er gegenüber dem 'Wall Street Journal'.
Neue Schlupflöcher für Tech-Konzerne
Der Datentransfer zwischen Europa und den USA wurde bereits 2020 in Frage gestellt, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bestehende Datenschutzvereinbarung
"Privacy Shield" kippte. Der Entscheid wurde damit begründet, dass die USA den EU-Bürgern keine wirksame Möglichkeit gewähren, um die Überwachung ihrer Daten durch die US-Regierung anzufechten.
Der Facebook-Mutterkonzern Meta wurde Anfang Jahr von den EU-Datenschutzbehörden zu einer
Geldstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro verurteilt, weil das Unternehmen Informationen über europäische Nutzer auf Servern in den USA gespeichert hatte. Das Unternehmen wurde zudem aufgefordert, diese Praxis einzustellen und bereits übermittelte Daten zu löschen.
Mit der nun bekannt gegebenen Einigung ist Meta in der Lage, die Anordnung zur Löschung von Daten und zur Einstellung des Datenflusses zu umgehen, obwohl das Unternehmen voraussichtlich immer noch der Geldstrafe unterliegen wird. Der Konzern hat deshalb angekündigt, dass er gegen das EU-Datenschutzurteil Berufung einlegen wird.
US-Gericht beurteilt EU-Klagen
Das Abkommen sieht weiter vor, dass die USA ein Gericht einrichten, das befugt ist, Klagen von EU-Bürgern zu bearbeiten und Abhilfemassnahmen zu verhängen, wenn gegen amerikanische Gesetze verstossen wurde. US-Präsident Joe Biden kündigte die
Einrichtung des Data Protection Review Courts (DPRC) bereits im vergangenen Jahr an.
Das neue Abkommen tritt per sofort in Kraft und folgt auf die
vorläufige Einigung zwischen Brüssel und Washington über den Datenschutz am Ende des letzten Jahres. "Personenbezogene Daten können jetzt frei und sicher fliessen", sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Kommission sei zuversichtlich, dass sie das neue Abkommen gegen rechtliche Anfechtungen verteidigen kann, fügte er hinzu.
Auswirkungen auf die Schweiz
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) hat das EU-US Data Privacy Framework und den entsprechenden Angemessenheitsbeschluss der EU ebenfalls zur Kenntnis genommen. In einer Mitteilung schreibt Adrian Lobsiger: "Die Schweiz ist seit circa 3 Jahren daran, mit den USA ein Swiss-US Data Privacy Framework abzuschliessen."
Durch das Abkommen mit der EU sollte eine ähnliche Vereinbarung zwischen der Schweiz und den USA ebenfalls möglich sein, schreibt er in der Mitteilung. Bis zum Abschluss eines solchen Rahmenwerks ändere sich jedoch nichts an der Angemessenheitsliste der Schweiz. Die USA bleiben für den Edöb ein Drittstaat ohne angemessenes Datenschutzniveau.
Für Rechtsanwalt David Rosenthal ist klar, dass die Schweiz jetzt handeln muss. Auf Linkedin schreibt er, dass es jetzt am Bundesrat liege, dass ein solches Abkommen noch vor dem Inkrafttreten der neuen Datenschutzverordnung (DSV) am 1. September 2023 oder kurz danach abgeschlossen werden kann.