Finanzkontrolle sieht Hürden für Digitalisierung der AHV

8. Januar 2026 um 10:48
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Foto: Centre for Ageing Better / Unsplash

Die Finanzkontrolle kritisiert die mangelnde Abstimmung unter den Beteiligten und den geringen wirtschaftlichen Druck für die Behörden zur Digitalisierung.

Die Digitalisierung der ersten Säule ist ein Wunsch der Politik. Doch bei der Umsetzung harzt es offenbar. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) sieht den Grund dafür in den zersplitterten Strukturen und mangelnder Abstimmung unter den Beteiligten.
Teile der ersten Säule sind neben der AHV die Invalidenversicherung (IV) sowie Ergänzungsleistungen (EL) und Erwerbsersatz (EO). Während die strategische Steuerung beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) liegt, übernehmen das Operative über 100 Durchführungsstellen. Dazu gehören die kantonalen AHV-Ausgleichskassen und IV-Stellen sowie die Verbandsausgleichskassen und die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS).

"Tiefgreifendes Zerwürfnis"

Mit der digitalen Transformations- und Innovationsstrategie habe das BSV eine Grundlage geschaffen, die sowohl rechtliche Anpassungen als auch die Einführung neuer digitaler Dienste und Prozesse umfasse. Das schreibt die Finanzkontrolle in ihrem Prüfbericht.
Doch während das BSV digitale Steuerungsinstrumente wolle, sähen die Durchführungsstellen darin eine Bedrohung ihrer Autonomie, und sie befürchteten übermässige Zentralisierung. Im Bericht ist die Rede von einem "tiefgreifenden Zerwürfnis" zwischen dem Bundesamt und den Durchführungsstellen. Statt einer kooperativen Herangehensweise dominierten institutionelle Abgrenzungen und Einzelinteressen. Hinzu kämen langwierige Entscheidungsprozesse und die indirekte Kommunikation mit den Durchführungsstellen über Konferenzen, die nur wenige Male im Jahr tagten.

Falsche Anreize bremsen Digitalisierung

Die EFK empfiehlt dem Bundesamt, gemeinsam mit den Durchführungsstellen verbindliche Entscheidungswege, Umsetzungsmechanismen und Zuständigkeiten zur Digitalstrategie zu definieren. Wo nötig, sollten diese auch ins Gesetz geschrieben werden.
Auch falsche Anreize bremsten die Digitalisierung. Verwaltungskosten würden – unabhängig von Effizienzsteigerungen und Einsparungen – von den Versicherungen respektive Angestellten und Arbeitgebern bezahlt. Es gebe wenig wirtschaftlichen Druck auf die Durchführungsstellen, etwas zu verbessern.
Sparpotenziale würden nicht umfassend erhoben, stellen die Finanzkontrolleure fest und fordern Aufsicht und Steuerung durch den Bund. Im BSV fehle es am "gemeinsamen Verständnis und einer breit abgestimmten Stossrichtung" zur Digitalstrategie, halten sie ausserdem fest.

Bundesamt gibt Digitalstrategie vor

Gewisse Schlussfolgerungen widerspiegelten "nicht wirklich" die von den Durchführungsstellen gelebte Realität, entgegnen die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen und die IV-Stellen-Konferenz auf die EFK-Kritik. Ihre gemeinsame Stellungnahme wurde dem Bericht beigelegt.
Das Problem sei, dass es keine gemeinsame Vision und keine Governance der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsorganen und Durchführungsstellen gebe. Diese seien nicht an der Entwicklung und Fertigstellung der vom BSV initiierten Digitalstrategie beteiligt gewesen, obwohl sie für die Umsetzung verantwortlich seien und einen Grossteil der Kosten dafür tragen müssten. Die drei Gremien pochen auf stärkere und ausgewogene Zusammenarbeit. Dabei müssten die gesetzlichen Rollen respektiert werden: "Die Durchführung darf nicht mit der Aufsicht verwechselt werden und umgekehrt." Finanzierung, Prioritäten und Strategien müssten aufeinander abgestimmt werden.
Das BSV schreibt, die Digitalisierungsstrategie sei gemeinsam "mit den verschiedenen betroffenen Akteuren" entwickelt worden. Hauptziel seien Online-Zugänge zu Versicherungsdaten und -leistungen für die Versicherten. Die Strategie solle das System verbessern und vereinfachen, dabei aber den dezentralen Strukturen Rechnung tragen.

Einblick in digitale AHV-Dossiers

Mehr Digitalisierung der staatlichen Sozialversicherung forderte das Parlament mit mehreren Vorstössen. Im Parlament hängig ist die Vorlage für ein Gesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (Biss).
Mit ihm will der Bundesrat dafür sorgen, dass AHV-Dossiers künftig digital eingesehen werden können. Versicherte sollen zum Beispiel provisorisch ihre AHV-Rente berechnen lassen können oder erkennen, ob sie Beitragslücken bei der AHV haben. Die Plattform soll frühestens 2028 verfügbar sein.

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