Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichts liegt der Glasfaserbau aktuell auf Eis. Erstmals nimmt Carole Söhner-Bührer von der Weko Stellung zu offenen Fragen.
Rund um den Bau des Schweizer Glasfasernetzes laufen aktuell 2 relevante Verfahren. Zum einen wird vom Bundesgericht ein finaler Entscheid zu den vorsorglichen Massnahmen erwartet. Carole Söhner-Bührer, Vizedirektorin der Wettbewerbskommission (Weko) und zuständig für Infrastrukturthemen, erklärt: "Es besteht die Gefahr, dass mit jedem neu angeschlossenen Haushalt mit Punkt-zu-Multipunkt-Architektur ohne Layer-1-Zugang ein weiterer Haushalt dem Infrastrukturwettbewerb entzogen wird." Mit den vorsorglichen Massnahmen sollen Wettbewerbsnachteile verhindert werden, bis der Entscheid im Hauptverfahren vorliegt, so Söhner-Bührer zu inside-it.ch.
Im Hauptverfahren, das ist die zweite laufende Debatte, evaluiert die Weko vertieft, "inwiefern Swisscom durch die Verweigerung des Netzzugangs allenfalls ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht", so Söhner-Bührer. Daraus resultiere der definitive Entscheid, der Rechtssicherheit schaffen soll. Konkret: Ob das Schweizer Glasfasernetz mit einer Point-to-Multipoint- (P2MP) oder Point-to-Point-Architektur (P2P) gebaut wird. Swisscom beharrt auf Ersterem, wie auch der designierte CEO Christoph Aeschlimann zu inside-it.ch sagte. Die Gegenpartei, Init7, fordert P2P. Dies bekräftigte CEO Fredy Künzler im kürzlich erschienen Interview mit uns.
Fredy Künzler, CEO von Init7
"In anderen Ländern sind Glasfasernetze reguliert"
Swisscom argumentiert, dass in anderen Ländern P2MP Standard sei und dass der Ausbau so viel günstiger und schneller zu realisieren sei. Zum Verhalten anderer Wettbewerbsbehörden will sich die Weko nicht äussern. In der Schweiz sei bisher gemäss den Resultaten des "Runden Tischs" unter Vermittlung des Bakoms ein P2P-Netz gebaut worden. "Zudem ist zu berücksichtigen, dass in anderen Ländern die Glasfasernetze reguliert sind." Da es in der Schweiz eine solche Regulierung nicht gebe, falle die Glasfasernetzinfrastruktur in der Schweiz in den Zuständigkeitsbereich der Wettbewerbsbehörden, erläutert Söhner-Bührer.
Carole Söhner-Bührer erklärt auf Anfrage von inside-it.ch, dass das Sekretariat Weko im Frühjahr 2020 eine Marktbeobachtung eröffnete. Anlass dafür seien Diskussionen innerhalb der Branche gewesen, dass Swisscom den Glasfaserausbau "nicht mehr in Form einer P2P-Anbindung, sondern mit P2MP realisieren will". In einem fortgeschrittenen Stadium der Marktbeobachtung habe zudem Init7 beim Sekretariat eine Anzeige gegen Swisscom eingereicht. "Im Resultat ergaben die Abklärungen des Weko-Sekretariates, dass die Voraussetzungen für vorsorgliches Massnahmen und die Eröffnung einer Untersuchung gegeben waren." Das Sekretariat der Weko habe bereits vor der Anzeige von Init7 mit der Marktbeobachtung begonnen, betont Carole Söhner-Bührer.
"Derzeit finden Ermittlungsmassnahmen statt, und das Sekretariat der Weko ist ständig in Gesprächen mit Swisscom. Ebenfalls wurden bereits zahlreiche weitere Marktteilnehmerinnen befragt", so Söhner-Bührer zum Stand im Hauptverfahren. Es sei geplant, die Untersuchung innerhalb von zwei Jahren abschliessen zu können. "Dies entspricht der durchschnittlichen Dauer von Verfahren, die jedoch von mehreren Faktoren abhängig ist." Bei der Weko seien dafür zwei bis drei Mitarbeitende zuständig, "wobei diese zusätzlich auch mit anderen Geschäften betraut werden".
Swisscom hat nicht gegen vorsorgliche Massnahmen verstossen...
Zu den vorsorglichen Massnahmen sagt die Weko, dass diese seit dem 14. Dezember 2020 unverändert in Kraft sind und vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. September 2021 bestätigt wurden. Ebenso hat das Bundesgericht im Dezember ein Gesuch von Swisscom um aufschiebende Wirkung abgewiesen. "Das Sekretariat der Weko ist derzeit mit Swisscom in Verhandlungen, um möglichst rasch eine adäquate Lösung zu finden."
Auf Nachfrage, ob Swisscom, wie teilweise hinter vorgehaltener Hand spekuliert wird, gegen die vorsorglichen Massnahmen verstossen habe, sagt Söhner-Bührer: "Uns ist derzeit nicht bekannt, dass die beteiligten Parteien seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die vorsorglichen Massnahmen der Weko verstossen haben."
...muss aber Layer-1-Zugang sicherstellen
Die Wettbewerbskommission muss sicherstellen, dass alle Provider gleich lange Spiesse haben. Dazu sagt Söhner-Bührer: "Wir sind der Meinung, dass in denjenigen Regionen, in denen ein P2P-Glasfasernetzwerk aufgebaut wurde, ein gewisses Mass an Infrastrukturwettbewerb herrscht." Detaillierte Aussagen seien aber erst nach Abschluss der Untersuchung möglich.
Dementsprechend sagt Söhner-Bührer auch, dass "die Verweigerung eines Zugangs zur physischen Netzinfrastruktur (gemeint ist Layer 1) die Gefahr einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs birgt". Deshalb ist "Swisscom untersagt worden, ein Glasfasernetz so zu bauen bzw. auszubauen, dass Layer-1-Angebote verunmöglicht werden". Es sei nun Sache von Swisscom zu evaluieren, wie der Konzern einen solchen Zugang realisieren kann und ob Swisscom die Möglichkeit hat, einen solchen Layer-1-Zugang über ein P2MP-Netz anzubieten, erklärt Carole Söhner-Bührer gegenüber inside-it.ch.
Einvernehmliche Lösung ist möglich
"Solche Vorschläge werden wir wie bisher prüfen und einem Markttest unterziehen. Stellt sich heraus, dass ein solcher Vorschlag tauglich ist und das Potenzial zur Lösung der Wettbewerbsprobleme hat, besteht die Möglichkeit für eine einvernehmliche Lösung." Grundsätzlich führe die Verweigerung eines physischen Zugangs zur Netzinfrastruktur aber zu Wettbewerbsbeschränkungen.
Christoph Aeschlimann, bald CEO von Swisscom
Ein Vorschlag von Swisscom liegt auf dem Tisch. Im Interview mit inside-it.ch hat Christoph Aeschlimann eine mögliche Lösung im Streit angekündigt: "Mit V-ALO bieten wir unseren Wiederverkaufskunden auf unseren bestehenden Glasfasernetzen einen virtuellen Zugriff auf Layer 1." Das sei fast wie Point-to-Point, nur günstiger. Fredy Künzler von Init7 teilt die Meinung nicht: "V-ALO ist ein weiterer Versuch von Swisscom, der Weko Valium einzuflössen. Das merkt man schon daran, dass V-ALO genau besehen ein Layer-2-Produkt ist, und kein Layer-1-Produkt." Nicht zum Angebot äussern will sich die Weko: "Das von Swisscom angebotene Produkt V-ALO wird derzeit noch untersucht, weshalb wir uns zum jetzigen Zeitpunkt hierzu noch nicht äussern können", so Carole Söhner-Bührer.
Netzausbau gemäss Vorgaben umsetzen
Zum Vorwurf, dass die Verfügung den Netzausbau verzögere, sagt die Weko: "Der Netzausbau von heute ist ausschlaggebend für die Glasfaserinfrastruktur der nächsten Jahrzehnte." Wettbewerbsverzerrungen könnten sich damit längerfristig auswirken. "Deshalb haben wir vorsorgliche Massnahmen erlassen und eine rund zwei Jahre dauernde Untersuchung eröffnet." Es sei Sache von Swisscom, geeignete Wege zu finden, den Netzausbau weiter gemäss den vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Vorgaben der Wettbewerbsbehörden voranzutreiben, "soweit der Konzern dies anstrebt".