Wikileaks-Gründer Julian Assange hat die Erlaubnis erhalten, gegen seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten Berufung einzulegen. Eine unmittelbare
Überstellung des 52-Jährigen an die USA ist damit vorläufig abgewendet.
Am Londoner High Court wurde am Montag, 20. Mai, unter anderem die Frage geklärt, ob Assange in den USA vom ersten Verfassungszusatz, dem Recht auf freie Meinungsäusserung geschützt wäre oder wegen seiner Staatsbürgerschaft diskriminiert werden könnte. Assange ist australischer Staatsbürger und seine Verteidigung befürchtet, dass er in einem Prozess nicht dieselben Rechte wie ein US-Bürger hätte.
Unter anderem wegen dieser Frage hat der Londoner High Court
im Februar die Auslieferung von Assange blockiert. Die USA haben
anschliessend Zugeständnisse gemacht und die Todesstrafe für Assange ausgeschlossen. Zudem versicherten die Amerikaner, dass Assange aufgrund seiner Staatsangehörigkeit nicht benachteiligt werde, forderten aber, dass die Anwendung des Rechts ausschliesslich in der Verantwortung eines US-Gerichts liegt.
Das Londoner Gericht gab nun dem Antrag auf ein vollständiges Berufungsverfahren statt. Die beiden Richter erklärten, Assange habe Grund, die Auslieferungsanordnung der britischen Regierung anzufechten. Damit bleibt die Auslieferung vorerst blockiert.
Der in Australien geborene Assange wird in den USA wegen 18 Anklagepunkten gesucht. Sie stehen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente durch Wikileaks. Der Fall zieht sich seit mehr als zehn Jahren. Assange sitzt seit fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Aus gesundheitlichen Gründen, so die Verteidigung, blieb er der Verhandlung vom Montag fern.
Neben dem anstehenden Berufungsverfahren dürften Assanges Unterstützer ihre Hoffnungen vor allem auf eine politische Lösung setzen. Die australische Regierung setzt sich inzwischen für die Freilassung ihres Staatsbürgers ein.
(Mit Material von Keystone-sda)