KI-Vorstoss hat die Räte passiert

12. Dezember 2025 um 11:44
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Motionärin Petra Gössi (hinten links) im Ständerat. Foto: Parlamentsdienste / Carmela Odoni

Die Motion "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch" wurde in angepasster Form vom Ständerat angenommen.

Im März dieses Jahres hatte der Ständerat bereits einmal über die Motion "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch" von Petra Gössi (FDP/SZ) sowie Mitunterzeichnenden abgestimmt und diese angenommen. Im September folgte auch der Nationalrat mit seiner Zustimmung. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, "dass journalistische Inhalte und sonstige vom Urheberrecht erfassten Werke und Leistungen bei der Nutzung durch KI-Anbieter umfassend Schutz erfahren".
Im Nationalrat hatte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) allerdings noch eine Änderung beantragt. Die Forderung nach dem Schutz des geistigen Eigentums wurde mit folgendem Passus ergänzt: "Dabei ist sicherzustellen, dass der Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz in Bezug auf die KI-Forschung, -Entwicklung und Kommerzialisierung im internationalen Wettbewerb nicht geschwächt oder benachteiligt wird."
Dieser Ergänzung hat jetzt auch der Ständerat zugestimmt. "In den Medien und in den Fachgremien sind wichtige Diskussionen entstanden, die ich sehr wertvoll finde. Diese Diskussionen haben mir vor allem auch gezeigt, dass der ursprüngliche Motionstext, je nach Interessenlage, unterschiedlich interpretiert wurde", sagte Motionärin Gössi im Rat.
Sie sei nie der Auffassung gewesen, dass der Gesetzgeber aufgrund der Motion die Innovationskraft des Schweizer Forschungs- und Wirtschaftsplatzes einschränken soll. "Ziel der Motion war und ist es immer noch – das hat auch die Kommissionssprecherin gesagt – das Urheberrecht so anzupassen, dass geistiges Eigentum auch bei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz geschützt ist", betonte Gössi. Dieses Ziel werde auch in der abgeänderten Fassung gewahrt.
Der Bundesrat hatte bereits die ursprüngliche Motion zur Annahme empfohlen und stellte sich auch hinter die Änderung. "Mit der überarbeiteten und verbesserten Motion ist er sehr zufrieden. Er sieht darin durchaus die Möglichkeit, das Urheberrecht zu stärken, ohne die Innovation in unserem Land zu bremsen", sagte der zuständige EJPD-Vorsteher Beat Jans.


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