An der Beschaffungskonferenz in Bern war erneut die Public-Cloud-Vergabe des Bundes ein Thema.
Wir erinnern uns: Im Juni 2021 wurde ein Zuschlag an die 5 Hyperscaler Alibaba, AWS, IBM, Microsoft und Oracle vergeben. Bei der Bundesverwaltung hat die Beschaffung den Namen "WTO-20007".
Erica Dubach, Leiterin Transformation und Interoperabilität im Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei und Verantwortliche für die Beschaffung, gab an der Konferenz erstmals Einblicke in die Verhandlungen mit den 5 Cloud-Anbietern. Sie betonte, dass es bei den 110 Millionen Franken um einen Rahmenvertrag mit Optionen gehe.
Der Bund werde bei den Cloud-Anbietern auf "Level 1" keine kritischen Daten speichern. Es gehe um Wetterdaten, die sowieso grenzübergreifend genutzt würden, öffentliche Daten wie Landkarten, etc. Auf dem "Level 2" würden auch persönliche Daten gespeichert – in der Schweiz und in der EU – wobei hier nicht erwähnt wurde, wer diese wo hostet. Auf dem "Level 3" schliesslich, für besonders schützenswerte Daten, sei der Bund verantwortlich.
Warum es die Hyperscaler brauche, dazu nannte Dubach zweimal denselben Namen: AWS. Der Dienst biete laut "Meteo-Fachpersonen" den besten Zugriff auf Wetter-Daten. In der Pandemie habe sich zudem gezeigt, dass die Website des Bundes schnell gehostet werden musste, durch einen Hyperscaler: AWS.
Ohne weitere Namen zu nennen, gab Dubach auch Einblicke in die Vertragsverhandlungen. Ein Team aus Informatikerinnen, Juristen und Zuständigen des Bundes habe den 5 Hyperscalern anonymisierte Auswertungen mit Farbtabellen basierend auf den Zuschlagskriterien gezeigt: "Liebe Anbieterin, Sie haben nur orange, Ihre Konkurrenz hat grün." So seien alle Cloud-Anbietenden am Ende auf derselben Stufe gelandet.
"Wir haben sie gegeneinander ausgespielt", wurde von Dubach wie vom ebenfalls anwesenden Leiter "Digitale Transformation und IKT-Lenkung" Daniel Markwalder mehrfach betont. Auch ein rechtlicher Rahmen für die Nutzung der Public Cloud in der Bundesverwaltung sei in Arbeit. Dazu ist allerdings
noch eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.